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Merkwürdiges Urteil: Bundeswehr muß "künstliche Befruchtung" einer Soldatin bezahlen

Die Bundeswehr muß die Kosten für eine künstliche Befruchtung einer Soldatin übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Baden-Württemberg hervor, das am gestrigen Freitag veröffentlicht wurde.
Damit haben die Richter in Mannheim die Berufung der Bundesrepublik gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen abgewiesen.
Das Gericht kam zu den Entschluß, daß die truppenärztliche Versorgung Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherren sei. Dieser soll den Lebensunterhalt von Soldaten auch bei einer finanziellen Belastung durch eine Erkrankung sicherstellen.
Dabei sei es nicht relevant, ob eine Erkrankung die Wehrdienstfähigkeit eines Soldaten beeinträchtigt oder nicht, heißt es in dem Urteil. Die künstliche Befruchtung sei eine medizinische Leistung, die bei einer Krankheitsbehandlung (Unfruchtbarkeit) erforderlich sei.
Quelle: Webseite „Fulda-Info“

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