Top-Beiträge

Links

Merkwürdiges Urteil: Bundeswehr muß "künstliche Befruchtung" einer Soldatin bezahlen

Die Bundeswehr muß die Kosten für eine künstliche Befruchtung einer Soldatin übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Baden-Württemberg hervor, das am gestrigen Freitag veröffentlicht wurde.
Damit haben die Richter in Mannheim die Berufung der Bundesrepublik gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen abgewiesen.
Das Gericht kam zu den Entschluß, daß die truppenärztliche Versorgung Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherren sei. Dieser soll den Lebensunterhalt von Soldaten auch bei einer finanziellen Belastung durch eine Erkrankung sicherstellen.
Dabei sei es nicht relevant, ob eine Erkrankung die Wehrdienstfähigkeit eines Soldaten beeinträchtigt oder nicht, heißt es in dem Urteil. Die künstliche Befruchtung sei eine medizinische Leistung, die bei einer Krankheitsbehandlung (Unfruchtbarkeit) erforderlich sei.
Quelle: Webseite „Fulda-Info“

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

686359
Total views : 8769700

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.