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Spanien: Regierung legt Gesetzentwurf zur Einschränkung der Abtreibung vor

Die spanischen Lebensrechtler haben einen beachtlichen Etappensieg im Kampf gegen Abtreibung errungen: Ein Gesetzesvorschlag zur Einschränkung der Abtreibungsmöglichkeiten wurde vorgelegt.
Die Politik der kleinen Schritte führte zu diesem ersten Erfolg. Immer wieder haben Lebensrechtler die Partei des bürgerlich-konservativen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy daran erinnert, daß an jedem Tag, der vergeht, mehrere hundert kleine Menschen im Leib ihrer Mutter getötet werden.  baby

Nun ist das Gesetzesvorhaben von Alberto Ruiz-Gallardon, des Justizministers, endlich bekanntgeworden (in den romanischen Ländern werden  –  römischer Tradition gemäß  –  Gesetze nach dem benannt, der sie einbringt) und im Ministerrat angenommen.
Die wichtigsten Punkte hieraus lauten:
Es werden die Bedingungen wieder in Kraft gesetzt, die vor dem sozialistischen Abtreibungsgesetz den Zugang zur Abtreibung eingrenzten, somit der Wegfall der 14-Tage-Frist, in der nach dem „Gesetz Zapatero“ jede Frau ungehindert abtreiben konnte. Dazu kommt die Verschärfung jener Bestimmungen, die für spätere Abtreibungen noch in Kraft sind.
So ist die eugenische Abtreibung (wegen schwerer Mißbildungen bzw. Krankheit des Ungeborenen) ausgeschlossen und keine Begründung für eine Abtreibung mehr.
Hingegen bleibt das Risiko für die physische und psychische Gesundheit der Mutter weiter ein Kriterium; es muß jedoch von zwei Medizinern bestätigt werden, die in keiner Verbindung zu jener Abtreibungsklinik stehen, in welcher der Eingriff vorgenommen werden soll – was bisher nicht der Fall war. Ein psychisches Risiko könnte z.B. bei Erwartung eines Kindes mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) geltend gemacht werden.
Falls das Gesetz angenommen wird, könnten Minderjährige keinen anonymen Zugang zur Abtreibung erhalten. iStock_000014086034XSmall

Eben deshalb, weil die vorgeburtliche Kindstötung in bestimmten Fällen straffrei bleiben soll, sind viele spanische Lebensrechts-Gruppen enttäuscht, denn sie streben einen umfassenden Lebensschutz an.

Das Gesetzesvorhaben ist ohnehin bislang in der Schwebe: „Der Druck der Abtreibungslobby kann es noch zu Fall bringen.“
Der Entwurf muß noch vom Consejo Fiscal  –  einer staatlichen Einrichtung  –  genehmigt werden, danacg den Generalrat der Justiz und den Staatsrat durchlaufen.

Weitere Infos hier: http://www.civitas-institut.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2207:spanien-erster-etappensieg-der-lebensschuetzer&catid=1:neuestes&Itemid=33

Kommentare

2 Antworten

  1. Ich glaube in dem angefügten Text des „Civitas Institut“ sind zwei Übersetzungsfehler:
    ….Der Text soll den Passus des Gesetzes von 1985 nicht mehr enthalten, der die Abtreibung „im Falle eines Risikos für die Gesundheit der Mutter“ erlaubt – das müsste eigentlich „psychische Gesundheit“ lauten. Außerdem ist nur ein „allgemeiner Fonds zur Förderung der Mutterschaft geplant“ also nicht speziell für Frauen in Schwangerschaftskonflikten – denen das ja ohnehin nur wenig helfen würde.

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