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Verwaltungsgericht Köln: Aussage von OB Reker gegen die AfD ist unzulässig

In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband der AfD und der Stadt Köln um eine Äußerung der Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat das Verwaltungsgericht Köln am 13.3.2017 den schriftlichen Hinweis erteilt, dass Rekers Vorgehen „unzulässig gewesen sein“ dürfte (Az.: 4 L 750/17). 

Die Stadt Köln erhält daher bis zum 20.3.2017 (10 Uhr) Gelegenheit, zu erklären, ob sie dieses Vorgehen künftig „unterlassen wird“. Ansonsten droht eine Verurteilung der Stadt Köln.

Dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 8.2.2017 war zu entnehmen, dass sich Kölns Oberbürgermeisterin Reker ablehnend zum kommenden Bundesparteitag der AfD in Köln geäußert und Gegnern dieser Veranstaltung ihre Unterstützung ausgesprochen hat. Die AfD mahnte die Stadt Köln wegen eines Verstoßes gegen die staatliche Neutralitätspflicht ab.

Die Stadt Köln, vertreten durch OB Reker, weigerte sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Reker betonte vielmehr, „als Oberbürgermeisterin eben kein politisches Neutrum“ zu sein. Aus diesem Grund reichte die AfD am 17.2.2017 einen Verbotsantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Köln ein.

Hiergegen versuchte sich die Stadt Köln zu verteidigen, indem sie versuchte, jene Äußerung als private Aussage Rekers zu verkaufen.

Gericht erinnert an staatliches Neutralitätsgebot

Das Verwaltungsgericht stellte jedoch fest, dass die Äußerung nach Angabe Rekers „unter Einsatz personeller und sachlicher städtischer Ressourcen gefertigt und verbreitet“ wurde. Bei einer solchen Nutzung staatlicher Mittel durch Reker gelte dann aber das staatliche Neutralitätsgebot, da staatliche Mittel nur für das Gemeinwohl und nicht für parteiergreifende Stellungnahmen zu Lasten anderer Parteien verwendet werden dürfen.

Das Gericht folgte Rekers Argumentationsversuchen daher nicht. In dem Beschluss vom 13.3.2017 heißt es: „Vor diesem Hintergrund und in dem sich daraus ergebenden Umfang dürfte die angegriffene Verbreitung des genannten Statements unzulässig gewesen sein.“

Um einer Verurteilung zu entgehen, hat die Stadt Köln nun Gelegenheit, bis zum 20.3.2017 (10 Uhr) eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Das für Rechtsfragen zuständige AfD-Bundesvorstandsmitglied Julian Flak unterstreicht:

„Wir fordern Frau Reker auf, unverzüglich der Empfehlung des Gerichts zu folgen und zu demokratischen Umgangsformen zurückzukehren. Wir erwarten gerade angesichts unseres anstehenden Bundesparteitags in Köln ein diskriminierungsfreies und respektvolles Verhalten der Stadt Köln und ihrer Vertreter vor allen demokratischen Parteien, auch der AfD.“

 

 

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