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Gerichtlich veranlaßte Abtreibung bei einem 16-jährigen Mädchen wirft Fragen auf

Pressemeldung des Bundesverband Lebensrecht:

Der Fall einer 16-jährigen Mutter, die gerichtlich erzwungen hat, ihr Kind abtreiben zu dürfen, wirft auch im Hinblick auf Kinderrechte und Kindeswohl Fragen auf. Überdies ist zu fragen, wer die junge Frau eigentlich dazu gebracht hat, gegen ihre eigene Mutter, die eine Abtreibung für falsch hielt, und gegen ihr eigenes Kind vor Gericht zu ziehen.

Zwei zentrale Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Fall genannt wurden, sind „Zumutung“ und „Kindeswohlgefährdung“.

Chirurgische Abtreibungen sind invasive Eingriffe, die einem natürlichen Prozess ein gewaltsames Ende setzen und neben dem Tod des Kindes auch für die Mutter schwerwiegende Konsequenzen haben können, ebenso wie die chemische Abtreibung schwere Nebenwirkungen haben kann.

Wenn in diesem Fall der Begriff „Zumutung“ verwendet wird, dann dahingehend, dass diese junge Frau sich einer auch für sie schädlichen Prozedur unterziehen sollte und die Folgen einer Abtreibung für sich selbst kaum abschätzen kann.

Der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ bezog sich darauf, dass das Wohl der 16-jährigen Mutter durch Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft gefährdet sei. Es ist jedoch inkonsequent, zu behaupten, jemand sei alt genug für Sex und Abtreibung, aber nicht alt genug für Schwangerschaft und Geburt.

Wenn es eine Kindeswohlgefährdung gab, dann in dem Moment, als das 16-jährige Kind eine sexuelle Beziehung begann, ohne die es nicht schwanger geworden wäre. Über die Kindeswohlgefährdung mit Todesfolge für das Kind hat offenbar niemand nachgedacht. Über die Möglichkeit, der jungen Frau überzeugende Alternativen und Hilfen statt Abtreibung als Lösung anzubieten, offenbar auch nicht.

Dieser Fall ist außerdem ein Beispiel dafür, wohin es führen könnte, wenn eigentlich nicht notwendige zusätzliche Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen würden: Elternrechte könnten möglicherweise zugunsten anderer Interessen und zum Schaden von Kindern beschnitten werden.

Der Bundesverband Lebensrecht fordert stattdessen die konsequente Umsetzung der Kinderrechtskonvention, die im englischen Original in Artikel 6 das „inherent right to life“, das inhärente Lebensrecht jedes Menschen, als Grundlage bekräftigt – das Lebensrecht gilt also bereits vor der Geburt. Folglich gilt es diese Kinder ebenso zu schützen wie alle Kinder nach der Geburt.

Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V.
E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175 / 9616906 & 02724 / 288944
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/

Kommentare

0 Antworten

    1. Die vergessenen Toten – Neun von Zehn ungeborenen Kindern mit Down Syndrom werden vor der Geburt getötet

      https://gesundealternative.de/die-vergessenen-toten-kinder-neun-von-zehn-ungeborenen-kindern-mit-down-syndrom-werden-vor-der-geburt-getoetet/

      Eva Hermann: Schwangerschaftsabbruch – oft ein lebenslanger Albtraum

      https://gesundealternative.de/eva-herman-schwangerschaftsabbruch-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

      https://gesundealternative.de

      „Philosophia Perennis“ – Weblog des Philosophen und Journalisten und Theologen David Berger

      https://philosophia-perennis.com/2019/02/27/eva-herman-abtreibung-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

      https://philosophia-perennis.com/

  1. Glaube und Religion

    https://sz-magazin.sueddeutsche.de/tag/glaube-und-religion

    Siehe auch die Artikel der Wertkonservativen Eva Hermann zu der Thematik Abtreibung auf ihrer Website und die christliche Psychologin Christa Meves und den Theologen und den Philosophen und Journalisten David Berger und die Soziologin Christa Meves und auch den Internetauftritt des „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland zu Abtreibung und Bioethik und Euthanasie und Eugenik und das Zeit-Fragen Magazin aus der Schweiz, auch ältere Artikel im Archiv usw.

    http://www.zeit-fragen.ch

  2. An den Bundesverband Lebensrecht, vertreten durch die Vorsitzende Alexandra Linder

    Sehr geehrte Frau Linder,

    Sie behaupten
    „Die Frau könne die Folgen der Abtreibung kaum abschätzen“-
    Sie haben damit vornehm gesagt, die Frau sei zu „dumm“, sei „unmündig“ hierfür.
    Ebenso könnten wir Abtreibungsbefürworter sagen, eine Frau könne die Folgen einer Geburt kaum abschätzen.
    Weiter schreiben Sie
    „es ist inkonsequent zu behaupten, jemand sei alt genug für Sex und Abtreibung, aber nicht alt genug für Schwangerschaft und Geburt“
    Damit outen Sie sich als sexualfeindlich. Sie schreiben sinngemäss, wer vö…. kann, muss auch die Schwangerschaft bis zur Geburt austragen. Hierzu habe ich Ihnen eine Menge zu erzählen. Erstens hat jede Frau das Recht, im beiderseitigen Einvernehmen mit jedem Mann Sex zu haben. Sollte eine ungewollte Schwangerschaft dadurch entstehen, hat die Frau das selbstverständliche Recht auf Abtreibung. Sie widerspiegeln die stockkonserkative Einstellung, dass Geschlechtsverkehr nur zum Zwecke der Nachwuchszeugung „erlaubt“ sei, aber nicht zum Vergnügen. Ich bin der gleichen Meinung wie Frau Allice Schwarzer, die sie schon mal als „altgewordene Emanze“ bezeichnet haben. Als Frau Schwarzer die Kampagne „Ich habe abgetrieben“ durchführte, war ein Kampfziel dieses Unternehmens, dass jede Frau das Recht auf „angstfreie Sexualität“ hat.
    Angstfreie Sexualität bedeutet, die Frau soll nicht befürchten, gegen ihren Willen eine Schwangerschaft auszutragen und soll auch nicht zu einer Engelmacherin gehen müssen, bei der sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ums Leben kommt, oder schwer verletzt wird und/oder, falls die illegale Abtreibung auffliegt, jahrelang ins Gefängnis wandert.
    Und wenn Sie behaupten, es sei inkonsequent, zu behaupten, jemand sei alt genug für Sex und Abtreibung, aber nicht alt genug für Schwangerschaft und Geburt, dann sind Sie inkonsequent, wenn sie nicht auch sagen, jemand, der alt genug ist für Schwangerschaft und Geburt, sei nicht auch alt genug zur Erziehung. Ich rede von meinem Fall. Ich war 15, als ich ungewollt schwanger wurde. Ich wurde an einer ärztlich fachgerecht durchgeführten Abtreibung gehindert. Als ich das Kind gebar, übernahm das Jugendamt die Vormundschaft dafür. Anders gesagt, ich war alt und „gut“ genug als Gebärmaschine, aber zu „dumm“, nicht alt und gut genug, das Kind zu erziehen.
    Sie schreiben ferner
    „Wenn es eine Kindeswohlgefährdung gab, dann in dem Moment, als das 16-jährige „KInd“ eine sexuelle Beziehung begann, ohne die es nicht schwanger geworden wäre“
    Sie bezeichnen eine 16-jährige Frau als „Kind“. Deutlicher können Sie Ihre Verachtung für diese Frau nicht ausdrücken. Und wieder outen Sie Ihre sexualfeindliche Einstellung, Sie verteufeln Sex, Sie betrachten Sex, der nur zum Vergnügen praktiziert wird, als „Sünde“ und das, obwohl in den 10 Geboten zumindest der Sex zum Vergnügen nicht ausdrücklich untersagt ist.
    Und dann kommen Sie wieder mit Ihrer Phrase bzw. den hohlen Phrasen der selbsternannten Lebensschützer, wonach das „Lebensrecht vor der Geburt“ gelte.-
    Das gilt, wenn eine Frau schwanger sein will, wenn eine Frau ein Kind haben will, dann muss ihr natürlich, sofern es nötig bzw. der schwangeren Frau gewünscht wird, staatlicherseits und gesellschaftlicherseits unter die Arme gegriffen werden. Sie dagegen verlangen, dass ein Embryo auch das angebliche „Recht“ habe, neun Monate lang den Körper einer Frau gegen ihren Willen in Anspruch nehmen dürfe. Das können Sie und die andern selbsternannten Lebensschützer meinetwegen so sehen. Ich hoffe, dass Ihr immer in der Minderheit bleibt und die Mehrheit der Gesellschaft so denkt wie ich bzw. aller Befürworter der freien Entscheidung der Frau.
    Wie gesagt, seit mir das Jugendamt damals mein ungewolltes Kind weggenommen hat oder „die Vormundschaft übernommen hat“, wie es im Bürokratendeutsch heisst, habe ich keine Schwangerschaft mehr ausgetragen, habe noch zwei Mal abgetrieben.

    Mit vorzüglicher Hochachtung

    Rita Renner

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