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Die Vorschläge der Ampel zur Begrenzung der illegalen Migration bringen nichts, sagt der Bundesvorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz (siehe Foto) im Interview mit dem Magazin CICERO.

Der Bundesregierung wirft er vor, sich hinter EU-Recht zu verstecken, weil sie das bestehende deutsche Recht nicht anwenden wolle.

Cicero: Schon 2015 schrieb der Kölner Jurist Ulrich Vosgerau in der Dezember-Ausgabe des Cicero: „An der Grenze zwischen Bayern und Österreich findet seit Wochen ein staatlich initiierter Rechtsbruch statt.“ Innerhalb weniger Jahre entstand eine völlige Rechtsblindheit in staatlichen Stellen. Wie sehen Sie das?

Heiko Teggatz: Diese Phase hält bis heute an, und ich kann mir genau vorstellen, was Herr Vosgerau mit seinem Argument ausdrücken möchte. Der Punkt bezieht sich auf die sogenannte Drittstaatenregelung, die nach unserem Grundgesetz weiterhin Bestand hat.

Nun ist es in der Tat so, dass Rechtsgelehrte und „Rechtsexperten“, also auch NGOs, der Auffassung sind, es gebe ein primäres und ein sekundäres Recht – das Europarecht stünde über dem nationalen Recht. Wenn das Europarecht Vorrang hat, darf die Bundesrepublik Migranten, die aus sicheren EU-Staaten einreisen, nicht zurückweisen oder -schieben.

Ich bin da anderer Meinung, denn Verfassungsrecht, in diesem Fall Artikel 16a, muss primär sein. Wenn dort geschrieben steht, dass der Asylantrag eines Antragstellers, der sich zuvor in einem sicheren Drittstaat aufgehalten hat, unbegründet ist, dann muss an der Grenze eine Zurückweisung stattfinden.

Asylvorschriften werden nicht angewandt

Cicero: Sie erwähnten im Vorfeld, dass Deutschland als EU-Binnenland theoretisch kaum betroffen sein dürfte. Mit Blick auf die letzten neun Jahre: Verschwimmen Recht und Praxis, wenn es um die europäische Migrationspolitik geht?

Teggatz: Es verschwimmt nicht nur, sondern ist kaum mehr existent. Im politischen Raum, das hat die vorgestrige Positionierung der Ampel nochmals konkret gezeigt, findet keine Anwendung der nationalen ausländerrechtlichen Vorschriften mehr statt.

Cicero: Diese Gespräche zwischen CDU und Ampel scheiterten mit einem Abbruch seitens der Union: „Die Maßnahmen gehen nicht weit genug.“ Dabei soll es gerade um die Ausweitung der Zurückweisungen gehen, die in Faesers Konzept nicht vorgesehen sind. Nun sollen Migranten im Grenzraum festgehalten und überprüft werden. Wie beurteilen Sie das?

Teggatz: Das ist völlig untauglich, um gegen illegale Migration vorzugehen – insbesondere in der Praxis. Innenministerin Faeser äußerte gestern sinngemäß, die Bundespolizei solle jetzt für die Prüfung der Dublin-Rückführungen zuständig sein.

Es soll also der sogenannte Eurodac-Abgleich durchgeführt werden, um festzustellen, ob die zu prüfende Person bereits in einem anderen europäischen Staat registriert worden ist. Falls dies der Fall ist, gilt diese Person als Dublin-Fall und bleibt in Deutschland, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind, in Abschiebehaft. Das ist die Theorie.

In der Praxis greift die Bundespolizei beispielsweise in Rosenheim zwanzig unerlaubt eingereiste Personen auf. Von diesen sind zehn Dublin-Fälle. Nun muss eine Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Staaten erfolgen, was in der Regel länger dauert als die erlaubte Gewahrsamszeit – also der darauffolgende Tag. Länger ist dies nicht gestattet.

Schlussfolgernd bringen die Kollegen die Personen vor das Amtsgericht, um eine richterliche Anordnung für das Abschiebegefängnis einzuholen.

Zwei Hürden erschweren die Polizeiarbeit

Erste Hürde: Wie soll das mitten in der Nacht geschehen? Ich bin überzeugt, dass kein Bundesland auf eigene Kosten eine 24/7-Richterbereitschaft stellen würde. Somit müsste bis zum nächsten Geschäftstag gewartet werden.

Zweite Hürde: Selbst wenn der Richter gewillt ist, die Person in Abschiebehaft zu bringen, müssen erst einmal Kapazitäten vorhanden sein. In ganz Deutschland gibt es 800 Plätze, verteilt auf die ganze Bundesrepublik. Zudem dürfen nur 400 davon genutzt werden, denn laut Rechtsprechung dürfen Abschiebehäftlinge nicht mit Strafvollzugshäftlingen einsitzen.

Dementsprechend kann es sein, dass drei Streifenwagen von Rosenheim nach Glückstadt in Schleswig-Holstein fahren müssen, um die Personen dort abzuliefern. Normalerweise würden diese eine Schleierfahndung oder stationäre Grenzkontrollen durchführen.

Ich behaupte zudem, dass die genannten Kapazitäten bei gleichbleibendem Zustrom nach drei Stunden erschöpft wären. Somit kommt der größte Teil der Dublin-Fälle gar nicht mehr in Abschiebehaft, sondern wird mit einer Meldebescheinigung zur nächsten Aufnahmeeinrichtung geschickt.

Quelle und FORTSETZUNG des Interviews hier: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/interview-teggatz-anordnung-grenzkontrollen/

Kommentare

8 Antworten

  1. Der Wille des deutschen Volkes spielt keine Rolle mehr. Seine Abschaffung ist in vollem Gange. Wir haben keinen Willen mehr zu haben. Ergebt euch. Hände hoch!!! unconditional surrender, zum 3. mal.

  2. Herr Teggatz führt anschaulich die hanebüchene Untauglichkeit der beabsichtigten Grenzkontrollen vor Augen.
    Sie sind Augenwischerei und dienen – zusammen mit den gerade abgeschlossenen Migrationsabkommen mit Kenia und Usbekistan (die eine kaum relevante Zahl vom Asylsuchenden betreffen) – vor allem dazu, die Bevölkerung zu beschwichtigen, die Bundesregierung unternehme jetzt endlich etwas gegen Masseneinwanderung und die Bedrohung durch islamistische Attentäter.
    Ob die „Ampel“-Parteien damit ihre Ergebnisse bei der anstehenden Landtagswahl in Brandenburg verbessern können, erscheint eher fraglich.
    Es führt kein Weg an der ernüchternden Erkenntnis vorbei, dass die grüne Partei und ihre maßgebenden Funktionäre unser Land mit (legalen und illegalen) „Schutzsuchenden“ fluten wollen, weil sie – unterstützt von zahlreichen steuerfinanzierten NGOs, mit denen sie verfilzt sind – den Umbau Deutschlands in eine migrantische Mehrheitgesellschaft anstreben, und zu diesem Zweck jede Begrenzung sabotieren.
    Scheinheilig geben sie sich dabei als Hüter des Rechtsstaats und als Verteidiger des EU-Rechts (vorrangig zum Schutz der „Menschenrechte“ von Kriminellen und Schwerverbrechern) statt den Interessen, dem Wohl und den elementaren Sicherheitsbedürfnissen der eigenen Bürger Rechnung zu tragen.

  3. Es geht ausdrücklich um Flutung Deutschlands. Das ist gewollt, das ist Programm.
    Die Versager sitzen in den „konservativen“ Parteien.

  4. Der muss es wissen.

    Jetzt kommen umso mehr Legale. Sogar aus Afrika, Kenia.
    Diese Politiker haben noch schnell ein Migrationsabkommen mit
    Afrika geschlossen. Als wenn wir nicht schon genügend Afrika
    im Land haben.
    Und ein Abkommen mit Usbekistan. Die Grüne KGE freut sich
    jetzt noch mehr.

  5. Nächsten Sonntag um diese Zeit hat sich das Thema sowieso erledigt. Dann sind die Wahlen überstanden und es braucht sich niemand mehr um den Willen des Volkes zu scheren.

  6. Wenn Deutschland nicht mehr souverän darüber entscheiden kann, wer über unsere Grenzen kommen darf, haben wir das Ende des Staates erreicht. Warum fällt mir jetzt Sarrazin ein und das Theaterstück „Biedermann und die Brandstifter“?

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