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Assistierter Suizid: „Selbstbestimmung“ oder knallharte Fremdbestimmung?

Gemeinsames Ziel aller katholischen Träger und Einrichtungen ist es, auf Basis unseres Glaubens den versorgten und begleiteten Menschen, insbesondere einsamen, schwachen und kranken Personen einen geschützten Raum für das Leben anzubieten.

Das fordert Bischof Dr. Rudolf Voderholzer (siehe Foto) vor dem Hintergrund des in Berlin kurz vor dem Abschluss stehenden Gesetzes zum assistierten Suizid.

Für die katholische Kirche und ihre zahlreichen sozial-caritativen Einrichtungen konzentriert sich die Frage auf eine so genannte „Schutzraumklausel“.

Hintergrund:
2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Sterbehilfe in Deutschland soll gesetzlich neu geregelt werden, eine Entscheidung im Bundestag zum assistierten Suizid könnte es noch vor der Sommerpause geben.

Bischof Voderholzer warnt, und betont dabei, dass dies die Haltung der gesamten Deutschen Bischofskonferenz war und bleibt: Die vermeintliche Freiheit in Bezug auf das selbstbestimmte Sterben und das Inanspruchnehmen-Dürfen von Sterbehilfe kann und wird sehr schnell in ihr Gegenteil umkippen.

Niemand verkennt die existentiellen Nöte und die Angst von Menschen vor einem qualvollen und unbegleiteten Sterben. Aber diese Angst kann durch Medizin und Schmerztherapie gelindert werden.

Es liegt, so der Regensburger Bischof, auf der Hand:

Sobald der assistierte Suizid kein Tabu mehr, sobald er eine legale Möglichkeit ist, wird sich der Druck auf unheilbar kranke Menschen ungeheuer erhöhen, nun von dieser Möglichkeit doch auch bitte Gebrauch zu machen, zumal angesichts hoher Kosten und eines Fachkräftemangels im Pflegebereich.

Dieser Druck muss nicht einmal von außen kommen. Gerade alte oder kranke Menschen sind so selbstlos, dass sie diesen Gedanken in sich aufkommen spüren.

Wenn dann kein Tabu die Unverfügbarkeit des Lebens schützt, und auch keine gesetzlichen Schranken das menschliche Tun eingrenzen, wird die angestrebte und erhoffte Selbstbestimmung umschlagen in eine knallharte Fremdbestimmung.

Quelle: Bistum Regensburg

Kommentare

12 Antworten

  1. Wenn die Befürworter auch schon von passiver Sterbehilfe wüssten, mit wieviel Qual Verhungern und Verdursten auch schon nach Abstellen von Infusionen zur Flüssigkeitssubstitution verbunden ist, würden viele ihre Haltung überdenken, leider wird dies heute schon fast überall praktiziert

  2. @Ulrich Motte:

    Die Urbibel des frühen Christentums noch vor den Evangelien und „Volksbibel“ des Urchristentums war die Septuaginta-Bibel, mitsamt der gesamten darin enthaltenen „Weisheitsliteratur“. Das Neue Testament der Bibel zitiert aus der griechischsprachigen Septuaginta-Bibel, teilweise wortwörtlich, und eben NICHT aus der hebräischsprachigen Thora(h). Und es zitiert aus der „Weisheitsliteratur“ der Septuaginta-Bibel. Deren Logos-Theologie gehört zur biblischen Theologie dazu. Siehe zur Kirchentradition auch den 1. Clemensbrief, der viel aus der jüdisch-alexandrinischen „Weisheitsliteratur“ des Alten Testamentes der Bibel zitiert.

  3. Ich lese gerade das Buch „Vollstreckt“ über den letzten deutschen Henker, Johann Reichhart, aus der Nazi-Zeit. Er hat mehr als 3000 Todesurteile vollstreckt. Was aber diese Tat und dieses Töten (im Namen des Volkes) mit diesem Menschen gemacht hat, was auch die „Assistenten“ beim assistierten Suizid nach Hunderten von solchen Taten spüren werden, das interessiert offensichtlich alle diejenigen nicht, die so vollmundig den assistierten Suizid als Menschenrecht fordern. Ich meine, der Suizid ist ein „Recht“, das einem niemand absprechen kann (ausser er ist ein echter Christ, der so etwas niemals tun wird) ; das Recht auf Assistenz bei der Selbsttötung jedoch ist das Fordern einer Tötungshilfe durch Menschen, die den anderen Menschen (den Assistenten) langfristig schwer schädigen kann. Dazu hat niemand das Recht! Bischof Voderholzer ist absolut zuzustimmen! Wenn jemand in einer katholischen Einrichtung (Seniorenheim oder Klinik) sich töten lassen will, dann muss er dazu halt in eine andere Einrichtung gehen: In katholischen Einrichtungen kann solches niemals durchgeführt oder toleriert werden! Das hat mit Fremdbestimmung absolut nichts zu tun – das ist klare Abgrenzung von der Kultur des Todes, die niemals in katholischen Einrichtungen praktiziert werden wird. Henker und Mörder, Tötungsassistenten haben keinen Zutritt hier!

  4. was der Bischof von Regensburg hier von sich gibt ist pure Fremdbestimmung wie man sie leider immer noch in katholischen Sozialeinrichtungen sehr oft erlebt
    der Assistierte Suizid ist das Recht jedes Menschen
    das ist einer der Gründe warum ich mich nie in einer kirchlichen Einrichtung habe betreuen lassen

  5. Wer die zehn Gebote kennt, weiß die Antwort auf solch
    ungeheure Vorstellungen und Forderungen.
    Dieses Gebot ist darauf die kurze und knappe Antwort.

    1. warum sollte das für eine Gesellschaft in der nur eine kl. Minderheit den christlichen Glauben praktiziert von Interesse sein

  6. Hier nähern wir uns erschreckend der Ideologie des Dritten Reiches an, welches zwischen „wertem“ und „unwertem“ Leben sich anmaßte zu entscheiden! Leben, ob alt oder jung, ist nun mal fraglos wertvoll! Unsere Gesellschaft ist gefordert, alten und kranken Menschen ihren Wert zu zeigen und zu festigen! Wo sind denn hier die Demonstrierenden, die ja in so vielen anderen Fällen gegen Diskriminierung auftreten?

    1. Leider helfen Deutsche ehrenamtlich viel lieber den so-
      genannten Flüchtlingen als den eigenen Alten.
      Wenn sich schon die eigenen Kinder nur selten
      um ihre alte Mutter oder den Papa kümmern.
      Und manche überhaupt nicht.
      Ich kenne aus einem Seniorenzentrum so manche
      Horrorgeschichte.

        1. Thomas Kovacs:
          Es gibt sehr wohl politisch- rechtliche Möglichkeiten, die Geltung der 10 Gebote für die zu sichern, die das wünschen, wie auch die von Ihnen zurecht geforderte Selbstbestimmung, und auch zu sichern für die, die das wünschen, den Ausschluß der vom Hern Bischof zurecht kritisierten psychischen Fremdsbestimmung. Der Herr Biscchof muß nur lernen, Rechte Andersadenkender zu achten statt durch staatliche Gewalt mißachten zu lassen, und Sie müssen lernen, daß gesellschaftliches Interesse kein moralischer oder rechtsetzender Maßstab ist. Das Recht auf Freiheit darf eben nicht davon abhängen, ob Christen (oder Andersdenkende) kleine Minderheit oder große Mehrheit sind, von den sehr wesentlichen Unterschieden zwischen Christen zu schweigen: Daß die katholische Kirche etwa Bibelkritik, Pfingstlerei, erheblichen gesellschaftlichen Feminismus, Anbetung Gottes durch Moslems und ewige Heilsmöglichkeit für sie lehrt, ist kein rechtlich bindender Maßstab für mich Evangelisch-Konservativen (oder etwa Atheisten).

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