Top-Beiträge

Links

BGH-Urteil bestätigt Pressefreiheit zum Thema Stasi-Verstrickungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Grundsatzentscheidung zwei Urteile aus Hamburg aufgehoben, die die Freiheit der Berichterstattung über MfS-Verstrickungen eingeschränkt hatten.
Das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht hatten zugunsten eines früheren PDS-Politikers entschieden, der sich durch Berichte über seine angebliche Stasi-Tätigkeit verunglimpft sah.
So hatten u.a. die Sächsische Zeitung, Dresdner Morgenpost, Bild und Die Welt geschrieben, der Universitätsprofessor und frühere Spitzenkandidat seiner Partei habe als „IM Christoph“ für das MfS gearbeitet.
Die Zeitungen konnten sich dabei auf den Pressesprecher der Stasi-Unterlagen-Behörde berufen. Aus Sicht der gerichtlichen Vor-Instanzen war damit jedoch kein Beweis für die IM-Tätigkeit des Mannes erbracht.
Die Pressemitteilung des Gerichts zur Aufhebung der Hamburger Urteile  –  die Begründung liegt noch nicht vor  –  ist deutlich. So heißt es u.a. über den Kläger:
„Die von ihm vorgenommene Deutung der in den Akten des MfS verwendeten Begriffe ist weit hergeholt und mit dem natürlichen Sprachempfinden kaum in Einklang zu bringen.“
Der Fachanwalt für Medienrecht Ralf Petering bezeichnet diese Mitteilung des Gerichts als „presserechtliche Klatsche“.
Quelle: Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

Mai 2024
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Blog Stats

691040
Total views : 8780903

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.