Mathias von Gersdorff
In einer Entschließung für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für Opferschutz und Hilfe für Opfer von Straftaten wurde jetzt eine drastische Neudefinition des Familienbegriffes vorgenommen.
In den „Allgemeinen Bestimmungen“ wird Familie folgendermaßen definiert:
„Familienangehörige sind der Ehepartner des Opfers, die Person, die mit dem Opfer stabil und dauerhaft in einer festen intimen Lebensgemeinschaft zusammenlebt und mit ihm einen gemeinsamen Haushalt führt – sowie die Angehörigen in direkter Linie, die Geschwister und die Unterhaltsberechtigten des Opfers.“
Seit Jahren unternimmt das Europa-Parlament diverse Angriffe gegen christliche Werte und Prinzipien, insbesondere durch eine Aufweichung des Ehe- und Familienbegriffes und durch den Versuch, ein sog. „Recht auf Abtreibung“ einzuführen.
Dieser Entwurf ist der bislang radikalste Versuch, sich definitiv vom christlichen und herkömmlichen Begriff der Familie zu verabschieden.
Quelle: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A7-2012-0244+0+DOC+XML+V0//DE