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Debatte um schwule Blutspender: Gibt es bald „politisch korrekte“ Blutkonserven?

Bundesärztekammer überrascht durch ihren Vorstoß

Das ARD-Newsportal „Tagesschau.de“ berichtet heute, die Bundesärztekammer setze sich dafür ein, das seit 1977 bestehende Blutspende-Verbot für Schwule zu lockern. In einer Mitteilung heißt es, „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ wolle man auf eine Veränderung des EU-rechtlichen Rahmens hinwirken.

Das Blutspenden durch Homosexuelle solle aber nur dann erlaubt sein, wenn die Betreffenden seit einer bestimmten Zeit keinen „riskanten Sex“ gehabt hätten. Um welchen Zeitraum es dabei genau geht, müsse erst noch definiert werden.

Homosexuellen Männern ist es in Deutschland und vielen anderen Staaten nicht erlaubt, Blut zu spenden, weil die Gefahr einer HIV-Infektion durch Schwule  –  trotz geringem Bevölkerungsanteil  –  außergewöhnlich hoch ist: deren Rate bei HIV-Neuinfizierten beträgt aktuell 68%, wie das Robert-Koch-Institut feststellt.

Ausnahmen vom Blutspende-Verbot gelten natürlich dann, wenn Schwule nie sexuelle Kontakte gehabt haben. Daß die Bestimmungen mit einer Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Menschen nichts zu tun haben, zeigt zudem allein schon die Tatsache, daß Lesben davon nicht betroffen sind.

Das Thema ist nicht ganz neu. Bereits am 12. Mai dieses Jahres veröffentlichte „Spiegel-online“ einen Artikel von Sören Hendrik Maak mit den einführenden Zeilen: „Homosexuelle Männer dürfen kein Blut spenden. Während Schwulenverbände darin eine Diskriminierung sehen, halten Wissenschaftler das HIV-Risiko weiterhin für zu groß. Jetzt bringen Politiker Bewegung in die Debatte.“

Verbot gilt auch für andere Bevölkerungsteile

Zu den warnenden Stimmen zählt der „Spiegel“-Bericht auch das DRK (Deutsche Rote Kreuz) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Hierzu heißt es u.a.:

„Das PEI weist zudem darauf hin, dass sich der Spenderausschluss aufgrund sexuellen Verhaltens keinesfalls auf homosexuelle Männer beschränke. In der Tat sind neben Drogenabhängigen sowie männlichen und weiblichen Prostituierten auch heterosexuelle Menschen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern von der Spende ausgeschlossen.“

Interessanterweise melden sich unter dem erwähnten „Spiegel“-Bericht durchaus auch homosexuelle Leser zu Wort, welche das bisherige Verbot in Ordnung finden; so schreibt z.B. „Cyberboy“ am 12.5. folgendes: „Ich bin schwul und fühle mich nicht diskriminiert. Jeder mit klarem Verstand kann diese Regelung nachvollziehen“ (Leserkommentar Nr. 19).

Fakten über Risiko-Faktoren

Diese Auffassung vertritt auch der schweizerische „Tages-Anzeiger“; die angesehene Zeitung aus Zürich schrieb am 25.2.2010 unter dem Titel „Warum Schwule kein Blut spenden dürfen“ u.a. Folgendes:

„Mit Diskriminierung habe die Regelung überhaupt nichts zu tun, wehrt sich Rudolf Schwabe, Direktor des Blutspendedienstes der SRK [Schweizer Rotes Kreuz]. «Das Verbot ist eine Sicherheitsvorkehrung, die medizinisch sehr gut begründet ist.» Drei Faktoren sind dafür verantwortlich, dass Schwule weit häufiger HI-Viren im Blut tragen als Heterosexuelle:

  • Übertragungsrisiko: Bei Sexualpraktiken wie Oral- oder Analverkehr, die bei Schwulen beliebt sind, ist das Risiko einer Ansteckung sehr viel höher als beim Vaginalsex.
  • Quote der Infizierten: Unter den Homosexuellen ist der Anteil der HIV-Positiven etwa zwanzig Mal höher als unter der heterosexuellen Bevölkerung.
  • Promiskuität: Schwabe geht davon aus, dass Schwule, die in einer festen Beziehung stecken, gleich oft fremdgehen wie Heterosexuelle. «Das heisst also, dass das durchaus vorkommt.» Das Risiko, sich beim Fremdgehen anzustecken, ist für Schwule aber deutlich grösser. Und deshalb läuft auch der treue und ahnungslose Partner grössere Gefahr, mit dem HI-Virus infiziert zu werden.“

Natürlich können auch die Schwulenverbände diese Tatsachen nicht bestreiten, doch sie weisen im Gegenzug auf routinemäßige Blutkonserven-Untersuchungen hin; daher sei das bisherige Verbot eine unbegründete „Diskriminierung“.

Manche Viren erst nach Monaten nachweisbar

Hierzu bringt der „Tages-Anzeiger“ folgende Klarstellung:

„Ein Restrisiko bleibt jedoch. «Leider ist es nach wie vor so, dass eine frische HIV-Infektion im Blut erst etwa 2 Wochen nach der Ansteckung festgestellt werden kann», erklärt Schwabe. Manchmal seien Viren gar erst nach zweieinhalb Monaten nachweisbar. Das Risiko, dass in einer negativen Blutkonserve dennoch Viren schlummern, will der SRK-Blutspendedienst nicht auf sich nehmen.“

Während Schwulen, Prostituierten, Sextouristen und Drogensüchtigen das Blutspenden grundsätzlich untersagt ist, gibt es zeitlich begrenzte Verbote für weitere Personengruppen:

Wer zu einer Prostituierten geht, darf ein Jahr danach kein Blut spenden. Ein Mann, der eine neue Freundin hat, ist für die ersten sechs Monate in der neuen Beziehung ebenfalls ausgeschlossen. Eine Frau, die von ihrem Mann betrogen wird, darf zwölf Monate nicht mehr spenden, weil sie über ihren Mann gefährdet wäre. Wer in einem AIDS-Risiko-Gebiet wie Afrika wechselnde Sexualpartner hat, darf nach seiner Rückkehr hierzulande zwölf Monate nicht mehr spenden.

Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster

Verwendete Quellen u.a.: Spiegel-online, Kathnews, Tages-Anzeiger, Mainpost

Kommentare

3 Antworten

  1. So weit ich informiert bin,ist Homosexualität weder erblich bzw.genetisch bedingt noch eine Krankheit im landläufigen Sinne.
    Es scheint eher ein Problem der Psyche zu sein,siehe auch de bekannten Psychater Bonelli.

  2. Man, man, man, was für ein Dummfug…dann müsste man auch das Blut von Drogenabhängigen zulassen…die sind teilweise genauso wenig Schuld an ihrer Krankheit, wie die „Schwulen“ an ihrer Homosexualität…also bitte mal die Kirche im Dorf lassen…;-)

    1. …um den „super-politisch-korrekten“ den Wind aus den Segeln zu nehmen…
      1. habe ich nicht behauptet, daß Homosexualität eine Krankheit ist.
      2. gehört meist zu einer Abhängigkeit eine „genetische Disposition“, die Vergleichbar (im Moralischen) mit einer Veranlagung zur Homosexualität ist.

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