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Der ESM-Vertrag ist gesetzwidrig und dient dem Zweck, marode Banken zu sanieren

Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, Linkenheim-Hochstetten
Offener Brief an Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
am 29.6.2012 hatte der Deutsche Bundestag die Schenkung eines Betrages von 190 Milliarden Euro an den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM) beschlossen. Der Bundestag hat das Geld nicht und muß deshalb entsprechende Kredite aufnehmen. Offenbar erscheint dieser Betrag nicht im Bundeshaushalt, was möglicherweise eine Bilanzfälschung darstellt.
Laut ESM-Vertrag ist der ESM kein „Mechanismus“, sondern eine Bank. Sie fordern eine europäische Bankenaufsicht. Laut ESM-Vertrag darf die ESM-Bank jedoch nicht beaufsichtigt werden. Die Gouverneure der ESM-Bank genießen volle Immunität. Die Räume und die Archive der ESM-Bank dürfen nicht inspiziert werden.
Der ESM-Vertrag ist gesetzwidrig, weil er gegen die „No-Bail-Out-Klausel“ verstößt und den Zweck hat, marode Banken von korrupten Staaten zu sanieren.
Im Gegensatz zu Ihren Behauptungen bedeutet die Schenkung eine grundgesetzwidrige Übertragung von Haushaltssouveränität.
Offenkundig soll der ESM-Vertrag Ihrem Ziel dienen, Deutschland als souveränen Rechtsstaat abzuschaffen und einem europäischen Bundesstaat einzugliedern. Mit dem Grundgesetz ist Ihr Ziel nicht vereinbar.
Es ist nicht erkennbar, daß Ihre Finanzpolitik dem Wohl des deutschen Volkes dient, wie Ihr Amtseid fordert. Meinungsumfragen zeigen, daß in der Bevölkerung keine Klarheit über Ihre politischen Ziele herrscht.
Dieses Schreiben erscheint im Internet unter www.fachinfo.eu/schaeuble.pdf.
Wenn die obigen Darstellungen Fehler enthalten sollten, bitte ich um Richtigstellung.
Mit besorgten Grüßen
Hans Penner

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