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Dr. Konrad Adam (AfD) fordert eine verfassungsgemässe Asylpraxis

Die AfD (Alternative für Deutschland) hat die Innenminister im Bund und in den Länder dazu aufgefordert, bei der Gewährung von politischem Asyl verfassungskonforme Zustände wiederherzustellen. AfD-Adam

Parteisprecher Dr. Konrad Adam (siehe Foto) erinnerte daran, dass sowohl das Grundgesetz als auch die Genfer Flüchtlingskonvention den Asylanspruch aus gutem Grund für politisch Verfolgte vorbehalten haben.

Davon, so Adam, könne zur Zeit keine Rede mehr sein. Nationale und internationale Regeln seien durch eine europäische Richtlinie außer Kraft gesetzt worden, die von den Mitgliedstaaten der Union allerdings nicht beachtet, in vielen Fällen sogar systematisch unterlaufen werde.

Faktisch sei ein rechtsfreier Zustand entstanden, der das friedliche Zusammenleben der Menschen in ganz Europa schwer belaste.

Dr. Adam wies darauf hin, dass laut Statistik allenfalls 1,6 Prozent der Asylanträge positiv entschieden würden. Die große Zahl der negativen Bescheide habe für die Abgelehnten aber keinerlei Folgen, da das gesetzlich vorgesehene Anerkennungsverfahren nur noch auf dem Papier stünde, in der Praxis jedenfalls nicht mehr griffe.

Der Dubliner Kompromiss sei offensichtlich wirkungslos, werde aber auch dann noch verteidigt, wenn er, weil falsch konzipiert, nicht angewandt werde. Das aus humanitären Gründen gewährte Recht auf politisches Asyl sei zu einem unkontrollierten Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht von nahezu unbegrenzter Dauer geworden.

 

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