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ESM-Bank kann auch gegen deutschen Willen hohe Milliardensummen von unserem Land "abrufen"

Vier Wochen nach der Bundestagsentscheidung zum dauerhaften europäischen „Rettungsfonds“ ESM mehren sich die Hinweise auf versteckte Risiken der Euro-Hilfen:
Die Kontrollrechte des Bundestags beim ESM sind offenbar nicht so umfassend wie von der Bundesregierung angegeben, berichtet die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

Nach der vertraulichen Expertise kann der ESM auch von Deutschland weitere Bareinzahlungen in Milliardenhöhe abrufen, ohne daß dagegen eine Veto-Möglichkeit von deutscher Seite besteht.
Dabei geht es um den Fall, daß nach „Operationen“ des Rettungsfonds Verluste beim eingezahlten Stammkapital von 80 Milliarden Euro ausgeglichen werden müssen. In diesem Fall könnte das ESM-Direktorium – anders als bei einer Erhöhung des Kapitals oder des Darlehensvolumens – das Kapital mit einfacher Mehrheit von den ESM-Mitgliedsländern abrufen.
In dem Gutachten heißt es, daß Deutschland sich dann mit seinem Anteil von 27 Prozent der Stimmrechte „letztlich gegen einen Kapitalabruf nicht sperren könnte“. Der vertrauliche Entwurf der Bedingungen für diese Kapitalabrufe sehe für die Zahlungen einen Zeitraum von höchstens zwei Monaten vor, so das Gutachten weiter.
Deutschland trägt von den 80 Milliarden Euro Bareinlage einen Anteil von 21,7 Milliarden Euro.
Diese Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 24. Juli ist brisant, weil sie sechs Wochen vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM Befürchtungen der Kritiker bestätigt.
Bisher war die Parlamentszustimmung zum ESM auch mit den weitreichenden Mitbestimmungsrechten des Bundestags gerechtfertigt worden.
Unterdessen bestätigt das Gutachten auch, daß den Angestellten des ESM nach Entwürfen der Durchführungsbestimmungen hohe Gehälter in Aussicht gestellt werden: So soll der Geschäftsführende Direktor ein Grundgehalt von 324000 Euro im Jahr bekommen –  mehr als die Bundeskanzlerin.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur

Kommentare

Eine Antwort

  1. Zitat
    Unterdessen bestätigt das Gutachten auch, daß den Angestellten des ESM nach Entwürfen der Durchführungsbestimmungen hohe Gehälter in Aussicht gestellt werden: So soll der Geschäftsführende Direktor ein Grundgehalt von 324000 Euro im Jahr bekommen – mehr als die Bundeskanzlerin.
    Zitat-End
    …schön, daß die Politiker wieder lukrative Ämter geschaffen haben, für den Fall ihres Ausscheidens aus der Politik.
    Es wird Zeit für ein außerparamentales Kontrollgremium (keine APO, wie 68…;-))

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