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Evangelische Kirchenleitung kritisiert Feiertagsverbote in Berlin-Kreuzberg

„Beschluß ist gegen Religion in der Öffentlichkeit gerichtet“

Vor einem Herausdrängen der Religion aus dem öffentlichen Raum hat die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gewarnt. Hintergrund ist ein Beschluss des rot-grün geführten Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, wonach religiöse Feste nicht länger auf öffentlichen Plätzen stattfinden sollen.

So wurde im August eine Feier zum Abschluss des muslimischen Fastenmonats Ramadan erst genehmigt, nachdem sie in „Sommerfest“ umbenannt worden war. Ein Weihnachtsmarkt erhielt die Erlaubnis erst, nachdem er als „Winterfest“ bezeichnet wurde. imm012_10A

Der zuständige Bezirksstadtrat Peter Beckers (SPD) begründete den Beschluss damit, dass es ohnehin bereits zu viele Feste im Bezirk gebe  –  rund 150 jedes Jahr. Für mehr fehle der öffentliche Platz.

Wie der leitende Jurist der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Ulrich Seelemann, der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA sagte, ist die Aktion eindeutig gegen die Religion in der Öffentlichkeit gerichtet: „Wenn ein Sommerfest anstatt des Ramadans genehmigt werden kann, gibt es offensichtlich nicht zu viele Feste in Kreuzberg.“

Der Bezirksbeschluss zeige ein „völlig verfehltes Verständnis des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften“. Deutschland sei kein laizistischer Staat. Vielmehr sei die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit durch das Grundgesetz und für die Evangelische Kirche durch den Kirchenvertrag mit dem Land Berlin geschützt. Sollten Kirchengemeinden von der Regelung betroffen sein, werde man rechtliche Schritte prüfen, so Seelemann.

Ev. Bischof: Feste weiter öffentlich feiern

Bischof Markus Dröge wandte sich ebenfalls gegen ein Verbot religiöser Feste: „Wir werden unsere Feste weiterhin offen und öffentlich feiern“, sagte er am 1. September in einer Predigt in der Hoffnungskirche in Berlin-Pankow:

„Wir werden weiter unsere Botschaft öffentlich ausrichten an alles Volk, so wie es sich die Bekennende Kirche in der Nazizeit erstritten hat, so wie es die evangelische Kirche in der DDR verteidigt hat und dadurch zur friedlichen Revolution beigetragen hat. So werden wir dieses Recht auch heute verteidigen, wenn die Religion zur Privatsache gemacht werden soll.“

Quelle: www.idea.de

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