Die Reportagen-Sendung „Exakt“ des MDR (Mitteldeutschen Rundfunks) vom 22.2.2012 berichtet darüber, daß verurteilte Sexualstraftäter wieder mit Kindern und Jugendlichen arbeiten können, weil der Gesetzgeber bislang nicht alle Schlupflöcher geschlossen hat. Nach dem in Deutschland geltenden Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen verurteilte Sexualstraftäter „nicht mit der Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Jugendlichen beauftragt werden …“.
Diese Regelung des Gesetzgebers soll Kinder und Jugendliche vor eventuell auftretenden Übergriffen durch bereits auffällig gewordenen Personen schützen. Trotzdem gibt es Lücken in den geltenden Bestimmungen, zumal im Vereinsrecht. Auf dem Umweg über eine Vereinsgründung kann der Kontakt zu Kindern und Minderjährigen erneut gesucht werden.
Näheres hier: http://www.mdr.de/exakt/sexualstraftaeter102.html