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Gerichtserfolg des „Lebenszentrums“ in München: Gehsteigberatung genehmigt!

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ um den heißen juristischen Brei herumredet

Die SZ entwickelt mitunter ein besonderes journalistisches Talent, um Erfolge von konservativer Seite kleinzureden oder derart verklausuliert darzustellen, daß weder Lieschen Müller noch Dr. Lieschen Müller den nötigen Durchblick erhalten.
Hierzu ein aktuelles Beispiel:  Am 16. März 2012 berichtete die SZ unter dem vielsagenden Titel „Spießrutenlauf vor dem Kliniktor“ über die „Gehsteigberatung“ des Lebenszentrums in München. Es geht um Lebensrechtlerinnen, die dort vor der Klinik im Westend stehen und mit schwangeren Frauen ins Gespräch kommen wollen, bevor diese eine Abtreibung vornehmen lassen.
Dieses jahrelange Engagement wurde vorigen Mai durch das Kreisverwaltungs-referat unter Androhung von Zwangsgeld untersagt. Vorausgegangen war dieser Entscheidung neben der Klage eines Anwohners vor allem ein Propaganda-Bericht der bekanntermaßen linkslastigen Sendung  „Kontraste“ (RBB) gegen Lebensrechtler allgemein und gegen die „Gehsteigberatung“ ganz besonders.
Der agitatorische Film führte zu juristischen Beschwerden von Vereinen und Rechtsanwälten sowie zu einer medienkritischen DVD-Dokumentation „Programmauftrag Desinformation?“ der Drei-Linden-Filmproduktion.
Wolfgang Hering, der Vorsitzende des Münchner „Lebenszentrums“, klagte vor dem Verwaltungsgericht München gegen jenen Behördenentscheid, der die  Gehsteigberatung untersagte; er berief sich darauf, daß der Schutz des menschlichen Lebens ein hohes Rechtsgut sei, ebenso die Meinungsfreiheit.
Nach einer dreistündigen Verhandlung bekam er nun vor kurzem weitgehend Recht. Das Verwaltungsgericht hob das Verbot des Kreisverwaltungsreferats auf, wenngleich mit zwei einschränkenden Auflagen: Die Gehsteigberaterinnen dürfen Gespräche beginnen, aber nicht fortsetzen, sofern dies von der Schwangeren nicht gewünscht wird  –  und sie dürfen Plastik-Embryonen und Bilder einer Abtreibung nicht schon bei Gesprächsbeginn vorzeigen. Gleichwohl war der Gerichtsentscheid insgesamt betrachtet ein Sieg des „Lebenszentrums“.
Diesen schlichten Sachverhalt erkannte sogar die  – gewiß nicht als „konservativ“ oder fromm-kirchlich verdächtige  – Münchner „AZ“ (Abendzeitung).
Das Boulevardblatt titelte am 16. März: „Abtreibung – Gegner dürfen weiter beraten.“ – In dem relativ sachlichen Bericht wird Wolfgang Hering, Leiter des Lebenszentrums, wie folgt zitiert: „Wir wollen die Herzen der Frauen gewinnen“; mit seinen Gehsteigberaterinnen und „Hilfestellungen“ habe Hering bereits 40 Abtreibungen verhindert, heißt es im AZ-Artikel. Tatsächlich werden schwangere Frauen auch in praktischer und sozialer Hinsicht vom „Lebenszentrum“ unterstützt, um ihnen das Ja zu ihrem Kind zu erleichtern.
Die AZ schreibt weiter: „Das Verwaltungsgericht erlaubte dem Lebenszentrum, die Gehsteig-Beratung von Schwangeren vor der Praxis in der Fäustlestraße wieder aufzunehmen.“  – Danach wird über die bereits erwähnten Auflagen berichtet  – soweit durchaus korrekt.
Anders freilich die „Süddeutsche Zeitung“, die sich mit ihrer schrillen Einseitigkeit nicht zum ersten Mal unter das Niveau eines Boulevardblattes begibt.
Siehe hier online: http://www.sueddeutsche.de/i5238b/521922/Spiessrutenlauf-vor-dem-Kliniktor.html
Schon die bereits erwähnte Überschrift „Spießrutenlauf vor dem Kliniktor“ eignete sich als Stimmungsmache gegen das „Lebenszentrum“. Die unsachliche Sendung „Kontraste“, nach deren Ausstrahlung es zum Gehsteigberatungs-Verbot kam, wird komplett unter den Tisch gekehrt. Die AZ hatte immerhin einen „kritischen TV-Beitrag“ als einer der Auslöser erwähnt.
Stattdessen wird ausführlich die Sicht des Kreisverwaltungsreferat geschildert, wonach die Gehsteig-Beratung „nicht nur „verletzend“, sondern auch „beleidigend“ “ sei; überdies hätten die Frauen „ein „Recht auf Ruhe“ auf dem Weg in die Klinik“. Das Vorzeigen eines Plastik-Embryos und eines Anti-Abtreibungs-Flyers sei „grob ungehörig“, die Frauen würden „einem Spießrutenlauf ausgesetzt“, wird das Kreisverwaltungsreferat weiter zitiert.
Was die SZ freilich komplett unterschlägt, ist die Begründung des Verwaltungsgerichts, wonach das Lebensrecht ungeborener Kinder tatsächlich ein „hohes Rechtsgut“ sei und die Gehsteig-Beratung grundsätzlich der „Meinungsfreiheit“ entspreche.
Die Tatsache, daß das Gericht den Entscheid des Kreisverwaltungsreferats in der Sache aufgehoben hat (wenngleich mit Auflagen verbunden), wird im gesamten  Bericht der „Süddeutschen“ nicht erkennbar; auch nicht im Schlußabschnitt; dieser lautet folgendermaßen:
„Nach fast dreistündiger Diskussion einigten sich Hering und die Vertreter des Kreisverwaltungsreferats darauf, daß Frauen künftig von den „Gehsteigberatern“ nicht weiter behelligt werden dürfen, wenn sie kein Interesse an einer „Beratung“ haben. Das Gericht stellte das Verfahren darauf hinein.“
Hier wird das Wesentliche (die erlaubte Weiterführung der Gehsteigberatung) zugunsten des vergleichsweise Unwesentlichen (gerichtliche Auflagen) verdrängt, so daß der unbefangene Leser den Eindruck gewinnen muß, das Kreisverwaltungsreferat habe sich in der Hauptsache gerichtlich durchgesetzt  – umgekehrt wird allerdings ein Schuh draus, sofern man sich an den Fakten orientiert.
Felizitas Küble
Erstveröffentlichung dieses Artikels in der „Südwatch“, einer fundierten Internetseite, die sich kritisch mit der „SZ“ befaßt: http://www.suedwatch.de/blog/?p=8215

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