Top-Beiträge

Links

„Gleichstellungspolitik“ verhindert Gleichberechtigung für Familien

Elternliebe wird finanziell bestraft

Die 1997 im Amsterdamer Vertrag auf EU-Ebene vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ soll den Eindruck erwecken, es gehe um Gleichberechtigung der Geschlechter.

Die aktuelle Politik hat aber ganz andere Absichten, nämlich die „Gleichstellung“ von Mann und Frau im Erwerbsleben. Dieser Anzug passt kinderlosen Paaren, wird aber für Eltern mehrerer Kinder schnell zur Zwangsjacke. BILD0235

Deutlich wird diese Politik am seit 2007 geltenden Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die sich der „Gleichstellung“ verweigert und ein eigenes Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem folgenden Kind nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 € pro Monat.

Hätte sie das ältere Kind nach einem Jahr in eine Krippe gegeben, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhielte sie  1800 €, also den 6-fachen Betrag. So wird Elternliebe regelrecht bestraft.

Die Folgen: Immer mehr Eltern werden im Hamsterrad, das sich „Vereinbarkeit“ nennt, krank. Frühberentungen und Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen stiegen in den letzten 10 Jahren fast auf das Doppelte, besonders deutlich bei Frauen.*

Erwerbsstress der Eltern und Krippenstress der Kinder belasten das Familienklima. Schon viele Kleinkinder verlieren wegen Mangel an Geborgenheit ihren Lebensmut und haben im Schulalter „keinen Bock“ mehr auf Bildung. BILD0222

Das Elterngeldgesetz diskriminiert ganz offensichtlich die Eltern mehrerer Kinder. Das ist mit Art. 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 (Schutz der Familie) nicht vereinbar.

Aber mehrere Verfassungsbeschwerden wurden von einer dem Senat vorgeschalteten Kammer des Bundesverfassungsgerichts (drei Richter/innen) „nicht zur Entscheidung angenommen“. Begründung: Das Elterngeldgesetz sei zur Durchsetzung der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ erforderlich.**

Das ist blanker Zynismus gegenüber Millionen von Müttern, die ihr nach Art. 6, 2 GG verbrieftes Elternrecht wahrnehmen und die Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder einschränken.

Wenn das Bundesverfassungsgericht den Eltern und Kindern ihre Grundrechte verweigert, bleibt nur noch eine Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.

Um das finanzieren zu können, hat der Verband Familienarbeit einen Rechtshilfefonds gegründet. Dieser soll zeigen, dass Eltern auch selbst bereit sind, ihre Grundrechte zu verteidigen, wenn das Bundesverfassungsgericht versagt.

Spenden werden erbeten auf das Verbandskonto IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04, Stichwort: Elterngeld (Volksbank Schwarzwald Baar Hegau).

Anmerkungen:
* Studie der Psychotherapeuten-Kammer zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit 2013                                                                                 
** Kammerbeschluss 1 BvR 1853/11 vom 9. Nov. 2011 (Randnummer 18)
.

Quelle und Kontakt: Verband Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch
Für Rückfragen: Johannes.Resch@t-online.de

 

Bilder: Evita Gründler

Kommentare

Eine Antwort

  1. Niemand kann sich an die ersten drei Lebensjahre direkt und konkret erinnern, da dort komplexe Reifungs- und Verschaltungsvorgänge in den Gehirnen ablaufen, in welche nur sehr behutsam eingegriffen werden sollte. Deshalb sind Krippen für 0 – 3jährige Kleinstkinder nicht gut, für die seltsamerweise linke und gewerkschaftsnahe Parteien als auch Wirtschaftslobbyisten wie wild trommeln: „Befreit die Mütter von ihren Kindern und fesselt sie an die Maschinen“
    Neben zu befürchtender erhöhter Stresshormonausschüttung infolge „learned helpnessless“ und Wachstumshormonmangel infolge reduziertem Langsamen-Wellen-Schlaf in der Krippe ist die mögliche Störung bzw. Verzögerung der frühkindlichen Sprachentwicklung zu befürchten [Auch Migrantenkinder müssen das basale Denken in der jeweiligen Muttersprache beginnen zu lernen]
    Warum heißt es Muttersprache und nicht Vatersprache?
    Bereits ab der 20. Gestationswoche hört der Foet im Mutterleib flüssigkeitsangekoppelt die Mutterstimme und ist nach der Geburt massiv darauf fixiert, sodass eine längere (max. bis zu 3 Jahren) dyadenspezifische Beziehung zwischen diesen beiden Personen notwendig
    [siehe Kapitel „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ im Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 4. erweiterte Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2014: ISBN 978-3-9814303-9-4]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

685326
Total views : 8767209

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.