In der kirchenrechtlichen Voruntersuchung gegen einen ehemaligen Pfarrer aus dem Kreis Steinfurt wurden keine kirchenrechtlichen Verstöße festgestellt. Das teilt das Bistum Münster auf seiner Internetseite mit.

Bereits Ende September 2020 hatte die Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige eines anderen Priesters das Verfahren gegen ihn eingestellt, weil die Ermittlungen keine Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben hatten.
Der betroffene Pfarrer hat sich in einem persönlichen Schreiben an Bischof Felix Genn gewandt. In dem Brief räumt der Pfarrer ein, dass sein Verhalten von anderen als grenzverletzend „empfunden werden konnte und von einigen wohl auch so empfunden wurde“, was ihm „sehr leid“ tue.
Vorausgegangen ein Gespräch zwischen dem Pfarrer und seinem Rechtsbeistand mit dem Generalvikar, dem Personal- und dem Interventionsbeauftragten des Bistums. Dabei war, wie das Bistum mitteilt, „der gesamte Vorgang einer Bewertung unterzogen worden“. Dabei betonten die Vertreter des Bistums, dass sich die gegen den Pfarrer erhoben Vorwürfe nach eingehender Untersuchung weder unter straf- noch kirchenrechtlichen Aspekten bestätigt hätten.
Es wurde klargestellt, dass es bedauerlich sei, dass der Pfarrer insbesondere durch Schädigung seines guten Rufes belastet worden sei.
Quelle und vollständige Meldung hier: https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2021-02/muenster-bistum-pfarrer-verfahren-eingestellt-genn-steinfurt.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=NewsletterVN-DE