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Sachsen: Polizei-Einsatz in Dresden wegen Terrorismusgefährdung

Pressemitteilung der Polizeidirektion Dresden:

Die Polizeidirektion Dresden führte heute einen Einsatz zur Einhaltung der Allgemeinverfügung anlässlich der aktuellen Bedrohungslage internationaler Terrorismus für Versammlungen im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden am 19. Januar 2015 durch.  033_30

Die Allgemeinverfügung untersagte jegliche öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb der Ortsgrenzen der Landeshauptstadt Dresden (siehe dazu auch Information der Polizeidirektion Dresden vom 18.1.2015).

Am Theaterplatz fanden sich gegen 18.30 Uhr einige offenkundig Schaulustige ein. Die Einsatzkräfte sprachen die Personen an, wiesen sie auf die Allgemeinverfügung hin und erklärten die Situation. Die Angesprochenen kamen den Weisungen der Beamten teilweise zögerlich, letztlich aber doch nach.

Insgesamt waren 1653 Polizeibeamte im Einsatz, unter ihnen auch Beamte aus Hessen sowie der Bundespolizei.  

Quelle: http://www.polizei.sachsen.de/de/dokumente/PDD/20150119X026.pdf

Kommentare

2 Antworten

  1. Ein Vorwand, um demokratische Rechte einzufrieren – solche Warnungen kann man ganz leicht selbst konstruieren. Mit dem nötigen Rückhalt bei den Medien klappt das auch.

  2. Eine anonyme Drohbotschaft reicht aus, um -zigtausende von der Kundgabe ihrer Meinung abzuhalten? Probieren die Politiker gerade das Patentrezept aus, um die um sich greifende grundgesetzlich geschützte Demonstrationsbereitschaft einzudämmen?

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