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Skandalöses Kind-als-Schaden-Urteil in Mallorca: Arzt muß 450.000 € zahlen, weil das Baby lebt

Ein Gericht in Palma de Mallorca hat einen Gynäkologen dazu verurteilt, 25 Jahre lang Unterhalt für ein Kind zu bezahlen, das er hätte abtreiben sollen.

Der Eingriff war mißglückt, obwohl der Arzt der Patientin zwei Wochen später bei einer Ultraschalluntersuchung sagte, daß die Abtreibung erfolgreich gewesen sei.
Erst in der 22. Woche entdeckte die Frau ihre immer noch bestehende Schwangerschaft. Nach spanischem Gesetz war es zu diesem Zeitpunkt zu spät für eine Abtreibung, zumal das Kind gesund war. Deshalb zog die Mutter vor Gericht.
In dem Skandal-Urteil heißt es, der Arzt sei verantwortlich für die Existenz des Kindes und müsse daher für dessen Unterhalt sorgen.
Bis zum 25. Geburtstag des heute eineinhalbjährigen Jungen muß der Gynäkologe einen monatlichen Unterhalt von knapp 1000 Euro an die Mutter zahlen (= 300.000 €)  –  zuzüglich einer pauschalen Entschädigung von 150.000 Euro.
Quelle: Radio Vatikan

Kommentare

4 Antworten

  1. Das Urteil ist kein Skandal, weil ein Kind schlicht und einfach Geld kostet. Und was Geld kostet, können sich in unseren wundervollen kapitalistischen Zeiten sehr viele Menschen einfach mangels Einkommen nicht leisten. Und da Eltern, die Verantwortung für Kinder haben, von der wundervollen kapitalistischen Gesellschaft, in der das Geld von der Kirche heilig gesprochen wurde, immer alleine gelassen werden (cum grano salis – im Wortsinne!), ist das Kind zwar nicht als Schaden zu rubrizieren, die missglückte Schwangerschaftsunterbrevhung jedoch schon. Und das Kind war die Folge dieses Schadens.
    Dazu ein Beispiel – Sie würden vielleicht sagen Gleichnis- aus dem täglichen Leben. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Auto. Und das brauchen Sie täglich. Um zur Arbeit zu fshren, um einzukaufen, um die Kinder zum Mudikunterricht und zum Arzt zu fahren, etc. pp. Nun fährt Ihnen jemand in das Auto hinrin und es muss ein paar Tage in die Werkstatt. Da sie aus ein Auto im täglichen Leben abgewiesen sind, mieten Sie ein Ersatzfahrzeug und bekommen einen wunderschönen neuen VW Passat. Aber als Sie von dem Unfallverursacher die Kosten für das Ersatzfahrzeug erstattet hsben wollen, weigert der sich zu zahlen, mit der Begründung dass das fahren eines neuen Passat kein Schaden sei, sondern eine höchst erfreuliche Angelegenheit. Ist das nun gerecht, wenn Sie auf den Kosten für das schöne neue Auto, das Sie unfreiwillig mieten mussten, sitzen bleiben? Was meinen Sie?

    1. Guten Tag,
      allein schon der Vergleich eines Kindes mit einem bzw. zwei Wagen ist mehr als unpassend, das „Gleichnis“ hinkt auch sonst hinten und vorne, zumal es in diesem Urteilsfall um ein und dasselbe Kind geht, ein gesundes noch dazu.
      Zudem gibt es keine „Schwangerschaftsunterbrechung“, denn die Schwangerschaft wird für das Baby tödlich und für die Schwangere definitiv beendet – und nicht nur „unterbrochen“.
      Sodann ist Abtreibung nach deutschem Recht sowohl gesetzlich wie laut Rechtssprechung des BVG straffreies UNRECHT, also rechtswidrig (trotz Strafverzicht). Dies ergibt sich übrigens aus dem Grundgesetz (unantastbare Würde des Menschen, Recht auf Leben) – auch ganz ohne jede religiöse Begründung.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Ich habe nicht Kind mit Auto verglichen, sondern (finanzielle) Belastung mit eben solcher. Wundern Sie sich eigentlich nie, warum ihnen (klein geschrieben!) niemand mehr glaubt? Warum die Kirchen leer sind und die Beichtstühle auf dem Sperrmüll landen? Nein, das ist weder den altbösen 68ern, noch dem bösen Zeitgeist geschuldet. Die Menschen wurden ja geradezu hinaus gepredigt aus den Kirchen und die Kinder aus dem Religionsunterricht hinaus unterrichtet.
        Es sind diese völlig lebensfremden Ansichten, Forderungen und Einstellungen zu fast allen Themen, die die Menschen heute wirklich belasten. Das Volk diskutiert über Mindestlohn? Die Kirche verlautbart irgendwas zur Heilsgeschichte der Auferstehung (selbst erlebt, ich war viele Jahre lang Ministrant, sogar noch als Erwachsener, mangels Nachwuchs). Die Menschen haben Angst vor der Vogelgrippe? Es kommt ein Ukas zur nicht-Gemeinschaft mit den Protestanten bei Abendmahl und Kommunion. Vor allem natürlich bei gemischtreligiösen Ehen.
        Und Ihr Hinweis auf die religiös vergiftete Würgerei unserer Spitzenjuristen bei der damaligen Neufassung des Paragrafen 218 StGb ist der schlagende Beweis dafür, wie weit die die katholische Moral ins Niemandsland geirrt ist. Und genau das gleiche ist bei der Neufassung der Gesetze zur Sterbehilfe passiert. Anstatt ein Gesetz zu machen, das wie zum Beispiel in Oregon, die Patientenwünsche nach Sterbehilfe ernst nimmt und so die reale Zahl dieser Fälle auf ein Minimum reduziert, baut man eine maximal hohe Mauer, und vergibt so jede Chance etwas bei den Patienten zu erreichen. Je strikter „katholisch“ der gefühlte Lebensschutz zu Beginn und am Ende unseres Erdenweges ist, um so weniger erfüllt er seinen Zweck. Siehe zum Beispiel Abbrüche in Polen und Sterbehilfe in Deutschland. Und vergleichen Sie dies mit Schwangerschaftsunterbrechungen in Deutschland und Sterbehilfe in der Schweiz. Vale!

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