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Spanien: Regierung will Lebensschutz für Ungeborene verbessern

Spaniens konservative Regierung will die Abtreibungsgesetze verschärfen; die bisherige Fristentötungs-Regelung soll in Richtung einer Indikationsregelung eingeschränkt werden.

Justizminister Alberto Ruiz-Gallardon kündigte an, daß die regierende Volkspartei bis Ende Oktober dazu einen Gesetzentwurf vorlegen werde. media-388245-4

Demnach sollen einige  im Jahre 2010 unter der sozialistischen Vorgängerregierung eingeführte Regelungen geändert werden. Seit damals sind Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche ohne Einschränkungen erlaubt.

Die Frist kann bis zur 22. Woche verlängert werden, wenn ein Risiko für die Gesundheit der Frau besteht oder es Hinweise auf schwere Behinderungen des Ungeborenen gibt. In schwerwiegenden Fällen kann das ungeborene Kind auf Empfehlung einer „Ethikkommission“ bis zum 9. Monat einschließlich getötet werden.

Zudem können Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren Abtreibungen ohne Einwilligung der Eltern vornehmen lassen, wenn sie sich von einem Psychiater beraten lassen.

Die Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy will sich wieder mehr an den Regelungen des früheren Abtreibungsgesetzes aus dem Jahr 1985 orientieren. Damals waren Abtreibungen allein dann erlaubt, wenn die Frau vergewaltigt wurde, das Kind voraussichtlich Missbildungen aufwies oder schwere psychische oder physische Schäden bei der Mutter drohten. 

Quelle: www.idea.de

Kommentare

2 Antworten

  1. Ich empfinde den formalen Rückschritt Spaniens als einen ethischen Fortschritt von einer menschenverachtenden zu einer selbstbewussteren Mentalität. Warum nicht auch bei uns? Keine Frau hat ein Besitzrecht auf ihre Kinder. Zwischen der Abhängigkeit eines Embryos und der Abhängigkeit geborener Kinder besteht kein prinzipieller, sondern nur ein gradueller Unterschied. Schließlich gibt es auch Erwachsene, die aufgrund körperlicher Defizite auf Andere angewiesen sind. Haben sie deshalb kein Lebensrecht?
    In Deutschland ist das sinkende Wertbewusstsein für das menschlichen Leben ein Rückschritt in den Faschismus der Nazi-Diktatur. Auch da wurde „unwertes Leben“ amtlich „eliminiert“.
    Auf diesem Hintergrund sollten wir uns nicht nach Ländern richten, die das lockerer sehen. Kann denn eine Frau im Zeitalter allgemeiner Urlaubsreisen nicht nach Holland fahren, um ihr sogenanntes „Recht auf ihren Bauch“ zu behaupten? Ist ein Menschenleben nicht mal mehr
    eine Reise wert?

  2. Der Titel ist irreführend. Es sollte korrekt benannt werden. Es handelt sich hier um einen gesellschaftlichen Rückschritt der die Rechte der Frauen einschränken soll. Zum Glück kann die Abtreibung in angrenzenden Ländern legal und einfach durchgeführt werden. Und es bleibt zu hoffen, dass diese rückschrittliche Regierung bald wieder der Vergangenheit angehört.

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