„Es ist verfassungswidrig, ausschließlich Versammlungen mit maximal zehn Teilnehmern zuzulassen“, sagte der Verfassungsrechtler Dr. Oliver Lepsius der Tageszeitung „Die Welt“. Der Jurist (Universität Münster) kritisiert:
Pressemitteilung des BVL (Bundesverband Lebensrecht): Nach der (üblicherweise zurückhaltenden) polizeilichen Schätzung haben mehr als 4500 Menschen am Marsch für das Leben am Samstag in Berlin
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