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Verfahren gegen den Islamkritiker Michael Mannheimer eingestellt

Von Peter Helmes

Eingefleischte Gutmenschen gehen auf Tauchstation, sobald Gräueltaten der Islamisten angeprangert werden. Wir pflegen ja schließlich eine hohe Willkommenskultur und zeigen eine entsprechend hohe Toleranzschwelle.

Aber so ganz kann selbst der letzte Weltverbesserer nicht an den Verbrechen vorbeigehen, die im Namen Allahs des Allmächtigen in Nahost und anderswo verübt werden. Köln-MoscheeDSC_0596_ShiftN

Der namhafte Publizist und Islamkritiker Michael Mannheimer nimmt kein Blatt vor den Mund. Er ist ein schonungsloser Aufklärer und Mahner. Doch solche Attribute haben rot-grüne Gutmenschen  exklusiv für sich reklamiert.

BILD: Große Moschee in Köln-Ehrenfeld (Foto: Dr. Bernd F. Pelz)

Im April 2011 rief Mannheimer zum allgemeinen Widerstand nach Art 20, Abs. 4 GG gegen die Islamisierung Deutschlands auf. Dieser Appell fand zwar international Beachtung bei Freund und Feind, brachte ihm aber auch einen Strafbefehl des Amtsgerichts Heilbronn ein.

Die Anklage lautete, er habe „zum Hass gegen eine religiöse Gruppe aufgestachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie aufgefordert und ihre Menschenwürde dadurch angegriffen wird, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet wird…

In seinem als öffentlicher “Appell an alle freiheitsliebenden Bürger Deutschlands” deklarierten Artikel diffamiert und dämonisiert er den Islam pauschal als “menschenfeindlichen Faschismus” und verunglimpft ihn als den “schlimmstmöglichen Feind für Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“….“

Der Kläger war ein Imam in Düsseldorf, dessen Anzeige das Amtsgericht nahezu wortwörtlich übernahm und zur eigenen Begründung des Strafbefehls machte.

Zeitgeistmedien diffamieren Mannheimer

Obwohl das Verfahren gegen Mannheimer nie eröffnet wurde, bezeichneten einige zeitgeistdurchwirkte Medien (typisch: ZDF, Kölner Stadtanzeiger u.a.) Mannheimer als “wegen Volksverhetzung verurteilten Rechtsextremisten”. Gegen jene ging Mannheimer gerichtlich vor und gewann die Prozesse (“falsche Tatsachenbehauptung”).

Auch der Presserat der Schweiz  –  von Linken massiv unterwandert  –  mahnte (unter Bezug auf die Anklage gegen Mannheimer wegen Volksverhetzung) die “Basler Zeitung” wegen eines Artikels ab, in dem sie Mannheimer mehrfach zum Thema Christenverfolgung durch den Islam zitierte. Diese Presserats-Rüge ging durch sämtliche Medien der Schweiz.

Mit Bescheid vom 25. August 2014 stellte das Amtsgericht nun aber das „Verfahren wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB“ gegen Mannheimer ein.

Man muß diese Meldung zweimal lesen, um die ganze Bedeutung zu begreifen. Ausgerechnet Mannheimer, gegen dessen Veröffentlichung  „Menschen guten Willens“ seit Jahren protestieren, kriegt kein Strafverfahren – Potzblitz!

Ohne IS und den Mord an Jesiden und Christen wäre dieser Beschluß wahrscheinlich nicht möglich gewesen. Wie hätte das auch ausgesehen angesichts des weltweiten Terrors durch islamistische Krieger Allahs  – und dann Mannheimer vor Gericht, nur weil er eben diese Verbrechen geißelt?

Kein Gericht eines demokratischen Staates hätte diesen Prozess durchziehen können, ohne das Recht zu beugen, das zu schützen seine vornehmenste Aufgabe zu sein hat. 

Unser Autor Peter Helmes ist politischer Publist und betreibt die liberal-konservative Webseite www.conservo.wordpress.com

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