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Wann ist das kirchliche Lehramt „unfehlbar“?

Von Felizitas Küble

In der Endlos-Debatte um die „Unfehlbarkeit des Papstes“ tauchen sowohl bei Gläubigen wie bei Skeptikern immer wieder Mißverständnisse und Fehldeutungen auf, die am Kern der Sache vorbeigehen.

Wer einigermaßen informiert ist, weiß zumindest, daß sich dieser Lehrsatz nicht auf die Person des Papstes bezieht, der natürlich wie wir alle ein Sünder ist, weshalb er regelmäßig zur Beichte geht.

Aber auch die allgemeinen Äußerungen des Pontifex stehen nicht unter dem „Schirm“ der Infallibilität (Unfehlbarkeit). Die Möglichkeit des Irrtums beschränkt sich dabei nicht auf politische oder sonstige nicht-theologische Aussagen bzw. nur auf spontane Bemerkungen.

Auch etwa eine Enzyklika oder ähnliche Hirtenschreiben unterliegen nicht der Unfehlbarkeit; sie sind vielmehr ein Ausdruck des „authentischen“ päpstlichen Lehramts. Diese „authentische“ Lehrautorität besitzen freilich auch die Bischöfe kraft ihres Amtes.

Wenn der Papst jedoch „ex cathedra“ (von seinem Lehrstuhl aus) definitiv und ausdrücklich ein Dogma verkündet, ist dieser Glaubenssatz für Katholiken strikt verbindlich wegen seiner inhaltlichen Unfehlbarkeit. (Vgl. Lumen Gentium, 25: „….wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen…eine Glaubens- oder Sittenlehre in einem endgültigen Akt verkündet“).

Nun gibt es zugleich auch eine Unfehlbarkeit der Kirche, also nicht nur des Papstes allein.

Das 2. Vatikanische Konzil verkündet dazu in Lumen Gentium („Licht der Völker, 25), die Bischöfe lehren dann unfehlbar, wenn sie „in Wahrung des Gemeinschaftsbandes untereinander und mit dem Nachfolger Petri, authentisch in Glaubens- und Sittensachen lehren und eine bestimmte Lehre übereinstimmend als endgültig verpflichtend vortragen.“

Wenn also die Bischöfe der Weltkirche gemeinsam mit dem Papst   – etwa auf einem Konzil oder auf eine sonstige Weise der Übereinkunft  – eine Lehrdefinition vorlegen, dann wird die Unfehlbarkeit der Kirche wirksam. 

Damit wären wir beim aktuellen Thema der weltweiten Debatte um die befremdlichen und irreführenden Äußerungen in „Fiducia Supplicans“ zur Segenserlaubnis für Sexualbeziehungen außerhalb der Ehe:

Es handelt sich dabei zwar um ein amtliches vatikanisches Dokument, das allerdings nicht vom Papst selber stammt, wenngleich er es gebilligt hat. Aber selbst wenn Franziskus diese Erklärung selbst vorgetragen hätte, gehört sie weder zur Infalliblität des Papstes (keine Dogmenverkündigung) noch zum definitiven Lehramt der Kirche.

Um nämlich hier von einer kirchlichen „Unfehlbarkeit“ zu sprechen, müßte eine klare Lehr-Definition und vor allem eine Übereinstimmung von Papst und Welt-Episkopat vorhanden sein, was beileibe nicht der Fall ist.

In ganz Afrika haben sich die Bischöfe einhellig gegen die unselige Segens-Erlaubnis ausgesprochen  – dazu weitere Oberhirten in Asien, Osteuropa, den USA usw. 

Somit ist Fiducia Supplicans weder Bestandteil der speziellen päpstlichen noch der allgemeinen kirchlichen „Unfehlbarkeit“.

 

Kommentare

12 Antworten

  1. Aber das ist doch dem, der es wissen möchte, bekannt.
    Das Apostolische Schreiben von Johannes Paul II „Ordinatio sacerdotalis“ mit der Bestimmung, dass die Kirche zur Weihe von Frauen keine Vollmacht habe, ist auch keine unfehlbare Entscheidung. Wird aber auch hin und wieder als solche hingestellt.

    1. Guten Tag,
      die amtliche Erklärung von Joh. Paul II. gegen die Frauenweihe ist zwar – da haben Sie recht – formal nicht unfehlbar, aber nahe dran, weil der Papst sehr feierlich und definitiv schreibt, „kraft seines Amtes“ und das entscheidende Wort „endgültig“ verwendet.
      Wie Sie selber schreiben, wird es manchmal anders darstellt.
      Anscheinend sind die Unterschiede also doch nicht allen bekannt.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

  2. Verteidigung der Tradition. Poscritto a «Il Concilio Vaticano II. Una storia mai scritta

    Nach dem Erfolg des Buches Das Zweite Vatikanische Konzil. Eine bislang ungeschriebene Geschichte bietet Roberto de Mattei auf diesen Seiten einige Elemente historischer und t…

    https://www.falkmedien.de/Verteidigung-der-Tradition-Poscritto-a-TIl-Concilio-Vaticano-II-Una-storia-mai-scritta

    Nach dem Erfolg des Buches Das Zweite Vatikanische Konzil. Eine bislang ungeschriebene Geschichte bietet Roberto de Mattei auf diesen Seiten einige Elemente historischer und theologischer Reflexion, mit denen er die Probleme, die im Anschluss an sein Werk lebhaft diskutiert wurden, ins Prinzipielle hebt: Darf man Personen und Ereignisse der Kirchengeschichte diskutieren und sie dadurch möglicherweise in ein weniger günstiges Licht rücken? Oder gar in den Schatten? Darf man Entscheidungen der höchsten kirchlichen Autorität die Übereinstimmung verweigern? Wenn ja, unter welchen Umständen und in welchem Ausmaß? Was ist die regula fidei (Glaubensregel) der Kirche in Zeiten der Krise und Verwirrung? Roberto de Mattei sieht den Lösungsansatz in der heiligen Tradition, für die er in diesem Buch ein beeindruckendes Plädoyer vorlegt.„Die Geschichte dient dazu, uns in Erinnerung zu rufen, dass das, was gestern geschah, sich heute wiederholen kann, und dass gestern wie heute und morgen eine einzige Regel in Zeiten der Krisen und Schwierigkeiten der Kirche bleibt: die Treue zur Tradition als Treue zur Wahrheit, die Christus seiner Kirche mit den Worten anvertraut hat: ‚Himmel und Erde werden vergehen, aber meine Worte werden nicht vergehen‘ (Mt 24,35).“Roberto de Mattei „Roberto de Mattei unterzieht die Geschichte der Päpste einer strengen Prüfung – gerade vom Standpunkt bedingungsloser Papsttreue aus. Er will nichts anderes als dass der Papst Papst sei – kritisiert er einen Papst, so verklagt er ihn beim Papsttum. So entspricht es der großen katholischen Tradition.“ Martin Mosebach

  3. Eine kleine Ergänzung: Die mögliche Fehlbarkeit päpstlicher Äußerungen nach katholischer Lehre entbindet nach katholischer Lehre (siehe lumen gentium ab Paragraph 25) nicht automatisch von der Gehorsamspflicht der Katholiken gegenüber einer solchen Äußerung.

    1. Guten Tag,
      Gehorsamspflicht verlangt aber keinen persönlichen Glauben, keine innere Zustimmung, sondern wendet sich lediglich gegen eine Rebellion, somit genügt äußeres Schweigen. Selbst das gilt nicht für alle päpstlichen Äußerungen, sondern nur bezogen auf das sog. ordentliche Lehramt.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Verehrte, liebe Frau Küble: Gehorsam heißt Tun (soweit möglich, aber immer, wie Sie zurecht , nicht widersprechen) Innere Zustimmung ist auch sonst im Leben etwas anderes: Der Postbote muß das Strafporto kassieren, daß er selbst für zu hoch oder zu niedrig hält. Das ordentliche Lehramt ist das nicht außerordentliche, also das nicht Unfehlbarkeit ausübende. Ich schloß nur aus, daß Äußerungen außerhalb des außerodentlichen Lehramts automatisch (!) keine Gehorsamspflicht auslösten. Ich äußerte micht nicht dazu, wann diese Gehorsamspflicht einsetzt. Sie haben völlig recht, daß das nicht bei allen päpstlichen Äußerungen der Fall ist. Aber es bleibt viel übrig…

  4. Der einfache Katholik ist sich dem nicht bewusst.
    Er meint, nun können homosexuelle Paare ganz offiziell gesegnet werden.
    Der nur Taufscheinchrist meint sogar, es gäbe nun eine Eheschließung in der Kirche.
    Und viele finden es auch zeitgemäß richtig.

    Der ganz anders Gläubige, wie ein Moslem in D., ist in seinem islamischen Glauben gestärkt worden. Homosexualität ist Sünde im Islam
    Jedoch dem Tod wie im Iran sollten diese Menschen nicht ausgeliefert werden.

    Nur wer sucht, wird fündig, wie hier auf dem Christlichen Forum.

    Leider muss man feststellen, FS könnte zunächst der Aufweichung dienen, um später , wie auf der evangelischen Seite, tatsächlich eine homosexuelle Eheschließung einzuführen.
    Wer hätte vor 2 Jahren noch gedacht , daß F. dieses FS mitunterzeichnet. Ich dachte, er bleibt in der Sache standhaft. Wegen der biblischen Aussagen, die eine Segnung von Homosexualität nicht erlauben.

    Die sich damals für Romtreue in den Gemeinden einsetzten , sind nun die Dummen oder ewig Gestrigen.
    So auch ich . Öffentlich führten wir in der Zeitung eine Debatte wegen der Homosegnungen. Man konnte mit dem Verbot aus dem Vatikan gut argumentieren. Man fühlte sich auf der richtigen Seite.

    Nun das schwammige FS, welches in den meisten Gemeinden von Pfarrern eh nicht gelesen wird. Meist eine Zusammenfassung aus dem Bistum für Priester und die Empfehlungen, damit umzugehen.

    1. Ist dieses Thematik wirklich das ganze Bohei wert?
      Wie viele Anfragen einer solchen Segnung gibt es denn in Ihrer Gemeinde?
      Wie viele Trauungen im Lauf des Jahres?
      Hier lassen sich immer weniger Paare trauen.
      Da wird die Nachfrage nach dieser Segnung wohl auch nicht größer sein.
      Am Ende wäre es dienlicher, den Wert des Sakramentes der Ehe neu zu vermitteln. Ist das für so manche nicht nur noch Folklore?
      Und statt sich um die Dinge im Credo und deren Weitergabe an die Menschen zu kümmern, kommt in der Welt doch nur noch das Thema Sexualität und Geld von kirchlicher Seite zur Geltung.
      Mir wäre eine Debatte über die Auferstehung des Herrn, sein Wirken in Zeit und Ewigkeit und dem, was sich daraus an Hoffnung, Freude und Zuversicht in unserem täglichen Leben ergibt, viel wichtiger.
      Da kommt so gut wie nix, zumindest hört und liest man kaum bis überhaupt nicht davon.
      Eine gute Woche!

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