Top-Beiträge

Links

Was bleibt noch übrig von Ehe und Familie im Sinne des Grundgesetzes?

Von Birgit Kelle

Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche einen entscheidenden Schritt getan in Richtung Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe zwischen Mann und Frau.

Es wird nicht der letzte Schritt bleiben, nachdem das Steuerrecht nun schon angeglichen wurde. Es dauerte nur wenige Tage, da forderte Ursula von der Leyen bereits, jetzt auch das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare umzusetzen.  

Man fragt sich am Schluss: Was bleibt von der Ehe und Familie im Sinne des Art. 6,1 Grundgesetz eigentlich noch übrig? –  Konsequenterweise sollte man ihn abschaffen.

Birgit Kelle
Birgit Kelle

Denn wenn heute alles Familie ist, was sich danach anfühlt, dann müssen auch alle gefördert werden, alle gleiche Rechte bekommen und dann bleibt niemand mehr übrig, der nach diesem Artikel im Grundgesetz „besonders“ gefördert werden könnte. Auch so kann man Ehe und Familie abschaffen: man höhlt sie einfach von innen aus.

Aber etwas anderes ist noch viel auffälliger im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, homosexuelle Lebensgemeinschaften jetzt genauso zu begünstigen wie die Ehe zwischen Mann und Frau:

Ungewöhnliche Eile am Werke!

Die Eile, mit der man am Werk ist. Die Entscheidung muss sofort umgesetzt werden und die entsprechenden Paare haben sogar bis in das Jahr 2001 rückwirkend die Möglichkeit, sich zu viel gezahlte Steuern wieder zu holen.

Wirklich ganz erstaunlich, wie schnell hier alles gehen muss – denn im Gegenzug stehen vier Urteile des Bundesverfassungsgerichtes aus, manche sind über 20 Jahre alt, die der traditionellen Familie finanziell massiv helfen würde, die man nie unter Frist gesetzt hat und bis heute von der Politik nicht umgesetzt wurden.

Stört das irgendjemanden in Karlsruhe? Ich hab nichts gehört. Und deswegen wird es Zeit für eine Kolumne zum Thema:

Ich warte, Karlsruhe!

Hieraus ein Ausschnitt: „Man wünschte sich, das Bundesverfassungsgericht hätte es immer genau so eilig, wenn es um die Umsetzung anderer Urteile aus dem eigenen Haus ginge. Dann, wenn nicht neue Lebensgemeinschaften, sondern die normale Familie in Deutschland ungerecht behandelt wird. Die Mehrheit.

Denn dieser aktuell eiligen Sache aus Karlsruhe stehen vier Urteile in Sachen Familienpolitik gegenüber, die alle anderen und vor allem auch die traditionelle Familien fördern würde, die niemals ein Ultimatum hatten und niemals umgesetzt wurden. Wahrscheinlich hofft man in der Politik ja sowieso schon lange, diese Entscheidungen würden langsam in den Archiven verrotten und in Vergessenheit geraten, wo man sich doch jetzt einhellig darauf verständigt hat, dass die traditionelle Familie ein „Auslaufmodell“ sei, das man nicht fördern, sondern im Untergang begleiten will.

So etwa das Urteil zum steuerfreien Existenzminimum vom 29. Juni 1990, das Familien Steuerfreiheit auch für das Existenzminimum ihrer Kinder zusichert. (BVerfG 82,60). Das ist 23 Jahre her. Frist? Keine. Umgesetzt? Nein.

Ein Teil dieser zu viel gezahlten Steuern wird in Form von Kindergeld zurückgezahlt und taucht allen Ernstes immer wieder in Regierungsberichten als teure „Familienförderung“, als Geschenk an die Eltern auf. Nein wie großzügig, dass man es zurück gibt, obwohl man es gar nicht erst einziehen dürfte. Eine Frechheit.“

Den ganzen Text finden Sie hier: http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/7023-familienfoerderung-und-das-bundesverfassungsgericht

Birgit Kelle
Vorsitzende von „Frau 2000plus“ e.V.
Kontakt: birgit.kelle@frau2000plus.net
Web: www.frau2000plus.net

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

Mai 2024
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Blog Stats

694790
Total views : 8789599

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.