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Youtube hätte zwei Videos nicht löschen dürfen

Laut einem Bericht von ZEIT-online wurden gemäß einer Eilentscheidung des Landgerichts Köln zwei Videos der Aktion #allesaufdentisch zu Unrecht von Youtube gelöscht.

Die Plattform habe den Kanalbetreibern nicht konkret genug mitgeteilt, welche Passagen gegen welche Richtlinien-Vorschriften verstoßen, habe eine Gerichtssprecherin mitgeteilt.

Die Plattform dürfe nur bei „einer offensichtlichen, auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation“ Videos löschen, ohne konkrete problematische Passagen zu benennen, zitiert die Bildzeitung aus der Gerichtsentscheidung. Bei den gelöschten Interviews handele es sich aber um längere Videos, die auch „eine Vielzahl von eindeutig zulässigen Äußerungen“ enthielten.

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