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Grüne wollen Inzest-Verbot abschaffen – CSU/CSU halten daran fest

Am gestrigen Donnerstag entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR, daß das deutsche Inzestverbot keineswegs gegen das Recht auf Selbstbestimmung bzw. „Schutz des Privatlebens“ verstößt. Der § 173 des Strafgesetzbuches bedroht  den Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern mit bis zu zwei Jahren Haft.
Das Straßburger Urteil löste sofort Kritik aus:  Hans-Christian Ströbele, Fraktionsvize der Grünen, erklärte gegenüber dem TV-Sender N24, der Inzestparagraph passe in die heutige Zeit nicht mehr hinein, da es über „Ehe und Familie“ inzwischen eine – wie er dies ausdrückte –  „geläuterte Auffassung“ gebe.
Das Inzestverbot müsse abgeschafft werden, so Ströbele ohne Umschweife: „Das ist ein einsames Relikt aus anderen Zeiten, in denen ja auch noch der Ehebruch strafbar war  –  das haben wir auch abgeschafft“, sagte Ströbele. Der EGMR bewerte „altbackene Moralvorstellungen offenbar höher als die Grundrechte auf freie Selbstbestimmung“.
Ähnlich sieht das der Justiziar der Links-Fraktion im Bundestag und ehem. BGH-Richter (!) Wolfgang Neskovic. Er sprach von einer „mutlosen Entscheidung“. Das Strafrecht solle „nicht dazu dienen, Moralverstöße zu sanktionieren, sondern die Verletzung von Rechtsgütern und sozialschädliches Verhalten“. Bei einvernehmlichen Beziehungen zwischen Geschwistern werde niemand geschädigt.
Offenbar „übersieht“ Neskovic die Tatsache häufiger Erbschäden (generativer Erkrankungen) und seelischer Störungen beim Nachwuchs der Inzest-„Eltern“.
In der Union stößt Ströbele mit seiner Forderung auf Widerspruch. „Wir müssen die Gesundheit unserer Bevölkerung schützen“, erklärte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Der Staat müsse die Chance auf ein körperlich und vor allem seelisch unversehrtes Leben ermöglichen. Kinder aus Inzest-Beziehungen hätten überdurchschnittlich viele gesundheitliche Störungen.
Ebenso äußerte sich der stellv. Fraktionschef der Union, Günter Krings (CDU): „Die Strafbarkeit von Inzesthandlungen ist ein Kernbestand der deutschen Rechtskultur und völlig tabu.“
Auch der „Deutsche Ethikrat“ hält das Urteil des EGMR für gerechtfertigt. In Deutschland gebe es nach wie vor eine allgemeine Einsicht, wonach Inzest zwischen Geschwistern verboten sein sollte, sagte der Ethikratsvorsitzende Edzard Schmidt-Jortzig.  Sexuelle Selbstbestimmung sei „nicht grenzenlos“, betonte er.
Quellen: Berliner Tagesspiegel, dpa, dapd

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