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Änderung des Richtergesetzes zugunsten einer stärkeren Gesinnungskontrolle?

Das Bundeskabinett hat eine strengere Regelung im Richtergesetz beschlossen. Demnach darf nur noch Schöffe werden, wer „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt“.
Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz:

„Die AfD-Fraktion begrüßt Maßnahmen zur Stärkung des Schöffenamtes. Schon 2008 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch ehrenamtliche Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue unterliegen (Beschluss vom 6.5.2008 – 2 BvR 337/08).

Die geplante Gesetzesänderung dient allerdings nur dem Zweck, bei Berufsrichtern wie Schöffen eine noch striktere Gesinnungskontrolle zu etablieren, die nichts mit der wirklichen Verfassungstreue zu tun hat.

In der Praxis wird dies auf die Formel ‚Links gut, rechts schlecht‘ hinauslaufen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unvoreingenommenheit der Justiz weiter untergraben.

Durch die Änderungen wird das Recht auf den gesetzlichen Richter ausgehöhlt, während die Justiz mit den zu erwartenden Besetzungsrügen mit vermeidbaren Problemen belastet wird.

Erst recht abzulehnen ist die Öffnung des ehrenamtlichen Richteramtes für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Träger der Staatsgewalt ist nach Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz das deutsche Staatsvolk, nicht die ‚Bevölkerung‘.“

 

Kommentare

4 Antworten

  1. So steht es im Deutschen Richtergesetz für die Berufsrichter:
    § 9 Voraussetzungen für die Berufungen
    In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
    1. …
    2. die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des
    Grundgesetzes eintritt,
    3. …
    4. …
    Und das wird jetzt auch von den ehrenamtlichen Richtern verlangt. Was ist daran eigentlich verwerflich? Kein einziges AFD-Mitglied, das voll und ganz der Programmatik dieser durch und durch demokratischen Partei entspricht, verliert durch die Vorschrift seine Befähigung für das Schöffenamt oder für eine andere ehrenamtliche Richtertätigkeit!!

  2. Das ist unmöglich!

    Gut dass dies nicht stillschweigend übergangen wird; ob dann eine Mehrheit auch noch klar denkt?

    Zitat:
    „‚Erst recht abzulehnen ist die Öffnung des ehrenamtlichen Richteramtes für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Träger der Staatsgewalt ist nach Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz das deutsche Staatsvolk, nicht die ‚Bevölkerung‘.“

  3. Wir brauchen unsere Souveränität zurück, die Stück für Stück wie von Merkel versprochen, von Brüssel geschlachtet wird und eine Rückkehr zu dem verabschiedeten GG mit Verfassungsklauseln zum Zeitpunkt von 1945 und nicht zum von Politikern missbrauchten und zur Errichtung eines Vielvölkerstaates verwässerten GG.
    Ich habe es mir von Professor Schachtschneider erklären lassen, dieses GG war damaliges Rechtsinstrument und Rahmenrichtlinie, nicht umsonst veröffentlichte er das Buch „Das vergessene Recht“. Wie die Medien, Politiker sind auch viele Juristen gekauft, um im Sinne der westlichen Finanzoligarchie zu entscheiden, für das größenwahnsinnige Ziel, das freie Christentum zu opfern für die Welteinheitsreligion der UNO mit Sprungbrett Islam.
    Wozu also immer neue Richtergesetze, wenn doch das ursprüngliche GG als Grundlage dienen kann? Man hat schon so viel Unfug mit unserem Recht getrieben, dass unser Land immer mehr im Chaos versinkt und Opfer bestraft und Täter als Opfer gehätschelt werden.

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