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Angehörige erhalten im Tötungsfall künftig ein Hinterbliebenengeld

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstagabend in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Hendrik Hoppenstedt: 

„Wird ein besonders nahestehender Mensch durch Fremdverursachung getötet, bekommen Hinterbliebene künftig einen Entschädigungsanspruch für ihr schweres seelisches Leid.

Mit dieser Änderung des deutschen Schadensersatzrechts wird ein weiteres Anliegen umgesetzt, das auf Initiative der Union in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist.

Anspruchsberechtigt sind vor allem enge Verwandte wie Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Kinder. Darüber hinaus sind solche Hinterbliebene anspruchsberechtigt, die zum Getöteten in einem „besonderen persönlichen Näheverhältnis“ standen, das einem solchen entspricht wie es zwischen engen Verwandten typischerweise besteht.

Selbstverständlich kann kein Geld der Welt den Verlust eines geliebten Menschen ausgleichen. Das will und kann das Gesetz auch nicht. Der Anspruch ist daher auf einen symbolischen Ausgleich des Trauerschmerzes gerichtet. Damit setzt die Rechtsgemeinschaft aber zugleich ein Zeichen der Solidarität mit den Hinterbliebenen.

Über die konkrete Anspruchshöhe werden die Gerichte entscheiden. Diese können passgenau im Einzelfall über die Höhe des Anspruchs entscheiden. Dabei ist klar, dass sich die Summen in das deutsche Schadensersatzrecht einfügen müssen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.“

Kommentare

Eine Antwort

  1. Na toll. Mich hat neulich ein Fall im Netz erschüttert, wo selbst die Polizei den Eltern abrät, für ihre brutalst vergewaltigte Tochter Strafanzeige zu stellen. Viele Opfer von Straftaten kennen, wenn auch nicht so brutal betroffen, die Ausreden der Justiz „Die Täter haben den Sachverhalt falsch interpretiert“ oder die Täter haben in gutem Glauben gehandelt, dass es ihr Fahrzeug ist“ und so weiter und so weiter.
    Wenn die Opfer ihre Peiniger oder Schädiger erkennen, werden sie in den Zivilprozess abgeschoben, dank der rot-grünen Regierung, die diese Gesetze dahingehend geändert hat, um den Eindruck einer niedrigen Kriminalitätsrate zu erwecken. Würde die Geschädigte sagen „Täter unbekannt“, gäbe es zwar einen Strafprozess, aber die Täter werden logischer Weise nicht gefunden.
    Ein krasser Fall der Justiz ist der von Hans Möhlmann, dessen Tochter vor mehr als 17 Jahren vergewaltigt und ermordet wurde, wo der traumatisierte Vater dem Gericht nicht genügend Indizien beim Strafprozess lieferte und der Täter kam frei. Inzwischen ist klar, anhand der DNS, die teilweise nicht zugelassen wird, dass es sich beim Täter auch um den Täter handelt und so klagt sich der inzwischen verarmte Vater von Zivilprozess zu Zivilprozess und bekommt als Opfer einer brutalen Straftat doch nicht sein Recht und der Täter spaziert frei rum und lacht sich in das Fäustchen.
    Es wird Zeit, dass wir diese Politiker abwählen, die Opfer verhöhnen, ihnen noch Drohkommandos an den Hals schicken, um sie einzuschüchtern. Darum wähle ich AFD, weil diese Partei die Wiederherstellung des Rechtsstaates fordert, der seit der Ära Schröder zum Schaden der Opfer von Gewalt ausgehebelt wurde.

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