Der Gesetzentwurf zur „Sterbehilfe“ aus dem Justizministerium (FDP) hat zu heftigen Diskussionen geführt. Kritik kommt von vielen Seiten, vor allem von Ärzten und Kirchenvertretern.
„Gewerbliche“ Sterbehilfe soll zwar künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Ungeahndet bleiben soll hingegen „Beihilfe“ zum Suizid (Selbstmord) durch Angehörige und andere nahestehende Personen – auch wenn es Ärzte oder Pflegekräfte sind.
Die bayerische Tageszeitung Münchner Merkur (Merkur-online) vom 3.8.2012 sprach mit dem Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Max Kaplan. – Wir dokumentieren einige Abschnitte dieses aufschlußreichen Interviews:
Dr. Kaplan: Zunächst: Wir halten den Entwurf in gewisser Hinsicht für sinnvoll. Es geht darum, gewerbliche Sterbehilfe zu verbieten, auch eine Vereinslösung, wie sie der ehemalige Innensenator Roger Kusch aus Hamburg betreibt, wo das Geld dann über Beiträge kommt. Das gehört verboten – und mehr sollte der Gesetzentwurf eigentlich nicht tun.
Jetzt geht es aber um ein neues Verbot, von dem einzelne ausdrücklich ausgenommen werden sollen…
Dr. Kaplan: Richtig. Bislang verbietet der Gesetzgeber Töten auf Verlangen und stellt es unter Strafe. Beihilfe zum Suizid hingegen ist zwar auch nicht erlaubt, aber kein Straftatbestand. Jetzt kommt die Einschränkung, dass eine gewerblich betriebene Beihilfe zum Suizid bestraft wird, und zwar mit zu drei Jahren Haft.
Allerdings differenziert der Gesetzgeber noch weiter und erklärt, wenn eine Beziehung zu dem Patienten besteht, dann sei die Beihilfe keine Straftat. Dazu gehören zunächst die Angehörigen, aber auch pflegende Personen und der Arzt, in dem Fall natürlich der Hausarzt, zu dem eine Beziehung aufgebaut werden kann. (…)
Wie wird es denn derzeit in der Praxis gehandhabt, wenn ein schwerkranker Mensch sterben möchte?
Aber es hat mir noch keiner gesagt: „Geben Sie mir bitte eine Pille, damit ich tot bin.“ – Darum sagen wir auch: Sterbebegleitung, aber nicht Sterbehilfe.
Quelle und Fortsetzung des Interviews hier: http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/sterbebegleitung-statt-sterbehilfe-2444046.html