Pressemeldung des BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter):
„Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat heute schriftlich die Staatsanwaltschaft Berlin um Prüfung gebeten, inwieweit die Anzeige des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck gegen die Dresdner Ermittler wegen Strafvereitelung im Amt die Straftatbestände der falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede und Beleidigung erfüllt“, so der Bundesvorsitzende des BDK, André Schulz, heute in Berlin.
Beck spricht in den Medien von „Ermittlungspannen“, die „rückhaltlos aufgeklärt“ werden müssten und nannte die Arbeit der Polizei „dilettantisch“. Ihm fehle „jedes Verständnis für das nachlässige Vorgehen der Ermittlungsbehörden“.
In Becks Anzeige heißt es wörtlich:
„Gerade bei Tötungsdelikten trifft die Strafverfolgungsbehörden die Pflicht, besonders gewissenhaft zu ermitteln. Dies dürfte den Verantwortlichen bei Polizei und Staatsanwaltschaft auch bekannt sein. Damit besteht der Verdacht, dass sie wissentlich gehandelt haben.“
Hierzu BDK-Chef Schulz: „Wir wissen nicht, woher Herr Beck sein gefährliches Halbwissen über polizeiliche Ermittlungsarbeit im Allgemeinen und über diesen Fall im Besonderen hat.
Die Defizite seines fehlenden juristischen oder polizeilichen Backgrounds wurden schon mehrfach in seinen Äußerungen deutlich, finden nun aber einen Höhepunkt in der selbstverliebten und populistischen Anzeige gegen die Polizei und Staatsanwaltschaft in Dresden.“
Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://www.bdk.de/der-bdk/aktuelles/pressemitteilungen/ermittlungen-gegen-volker-beck-nach-anzeige-gegen-dresdner-polizei