Die linksalternative Tageszeitung “ taz“ muß Thilo Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zahlen. Das Berliner Landgericht entschied am vergangenen Donnerstag, daß das Blatt im November 2012 in einer Kolumne die Persönlichkeitsrechte des ehem. Berliner Finanzsenators verletzt hatte.
„taz“-Redakteurs Deniz Yücel hatte damals in Anspielung auf die kurdischstämmige Journalistin Mely Kiak geschrieben, man könne den „leider erfolgreichen Buchautors Thilo S.“ durchaus „eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen“, auch wenn man wisse, daß dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet worden sei. Und man könne ihm nur wünschen, „der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.
Das Landgericht verbot es nun der „taz“, die Äußerungen Yücels weiter zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Bereits im Dezember hatte der Deutsche Presserat der „taz“ wegen des Textes eine Mißbilligung ausgesprochen.
Quelle: www.jungefreiheit.de
4 Antworten
Aus dem Artikel spricht eine mörderische Mentalität.
Wie kann man nur jemandem so offen und direkt
einen Schlaganfall wünschen! Hatte Sarrazin dazu
Anlass gegeben?
Es freut mich, dass Thilo S. für derartige Entgleisungen einen Schadenersatz bekommt. Möge er diesen Schadens-Ersatz nun gut verwalten. Evtl. spenden an Opfer der Gewalt. Er hat sicherlich nicht wegen des Geldes geklagt,sondern um der Sache willen. Richtig so!
Liebe Geschwister, wenn wir den Geist Gottes empfangen haben, wird er uns in die ganze Wahrheit leiten und auch wegweisung geben. Wer in Deutschland vom Unterricht befreit werden möchte, darf einen Antrag stellen… wenn man es nicht tut, muß man mit einer Strafe rechnen… wir brauchen Gesetze, aber wir müssen sie kennen und nutzen. Wer die Gesetze des HERRN nicht kennt, wird die Segenströme nicht ganz nutzen können…. siehe 5.Mo.28/1-14
Ich erkenne jetzt keinen Bezug zum Artikel …..