Unabhängigkeit der Justiz contra UNO-Vorgabe
Die Berliner Staatsanwaltschaft lehnt trotz der Aufforderung der Bundesregierung die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den Bestsellerautor und ehem. Bundesbanker Sarrazin ab.
Auf Bitte des Bundesjustizministeriums habe die Behörde die „Sach- und Rechtslage“ noch einmal geprüft, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Thomas Fels, dem Berliner „Tagesspiegel“. Ein neues Verfahren werde es jedoch nicht geben.
Die Bundesregierung hatte die Justizbehörde in der vergangenen Woche auf Druck der UNO aufgefordert, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren wegen Beleidigung und Volksverhetzung gegen Sarrazin eingestellt.
Die Regierung reagierte damit auf die Kritik des UN-Komitees zur Beseitigung von Rassendiskriminierung. Das Gremium war nach einer Beschwerde der Türkischen Gemeinde in Deutschland nach dreijähriger Untersuchung der Ansicht, Thilo Sarrazin habe in einem Interview mit der Zeitschrift Lettre International strafwürdige Thesen vertreten.
Als einziges Land lehnten die Vereinigten Staaten im UNO-Gremium eine Rüge Deutschlands ab. Der US-Vertreter argumentierte dabei, auch für Sarrazin gelte die Meinungsfreiheit.
Die Bundesregierung hat der UNO außerdem zugesagt, die Gesetze gegen Rassismus in Deutschland genau zu überdenken. „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses“, heißt es in einem Schreiben an die Vereinten Nationen.
Quelle: Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT