Auf meine heutige schriftliche Mail-Anfrage an die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (GStA), ob der Beschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten (wonach die kath. Kirche straffrei als „Kinderficker-Sekte“ verunglimpft werden darf) inzwischen rechtskräftig sei, hat die GStA mir telefonisch mitgeteilt:
Dieser Gerichtsbeschluß ist rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde eingelegt habe (hierzu hätte sie bis zu einer Woche nach dem Gerichtsentscheid Zeit gehabt).
Meine zweite Anfrage bezog sich darauf, ob denn in dieser Causa zur Prüfung eines Straftatbestandes etwa nur § 166 StGB (Beschimpfung von Religionsgemeinschaften) infrage komme und nicht auch § 130 StGB (Volksverhetzung, Hetze gegen Minderheiten), zumal Katholiken in Deutschland eine „Minderheit“ darstellen (ca 30% der Bevölkerung).
Die GStA Berlin teilte hierzu mit, man habe seitens der GStA nach beiden Gesichtspunkten bzw. Paragraphen geprüft, doch das Amtsgericht habe anders entschieden und die von der GStA gewünschte Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt, was nunmehr rechtskräftig sei.
Felizitas Küble
8 Antworten
Ich bin sehr erleichtert über diesen Beschluss. Man kann darüber streiten, ob die Aussage „geschmacklos“ oder „unterstes Bildzeitungs-Niveau“ ist. Das Amtsgericht hat jedenfalls rein nach Gesichtspunkten unserer rechtsstaatlichen Gesetzgebung abgewogen. Danach ist angesichts der Tatsächlichkeit der in Rede stehenden Straftaten eine solch überzogene Ausdrucksform weder wahrheitswidrig, noch ogjektiv herabwürdigend oder geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Nur nach diesen Gesichtspunkte hatte das Amtsgericht zu entscheiden. Ich bin deswegen erleichtert, weil eine anderslautende Entscheidung unser geltendes Recht verbogen hätte, wiederum zu Lasten der Betroffenen. Die hätten damit den nächsten „Beweis“ vorliegen, dass die „Macht“ der Kirche soweit reicht, dass selbst die weltliche Gesetzgebung davon ausgehebelt werden kann. Ich kann allerdings auch verstehen, dass die Wortwahl überzogen und unangemessen erscheint, dem kann ich mich auch anschließen. Es ändert aber nichts an den zugrundeliegenden Realitäten. Angesichts dessen hat die Richterin die überzogenen Aussagen als vom höherrangigen Recht auf öffentlche Vertretung der eigenen Meinung eingestuft.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Nun ist die seit 2000 Jahren bestehende katholische Kirche, die weltweit 1,2 Milliarden Menschen umfaßt, weder eine „Sekte“ – noch ist sie wegen jener Einzelfälle der „in Rede stehenden Straftaten“ eine „Kinderfickersekte“, so daß diese Schmähkritik nicht nur eine „überzogene Ausdrucksform“ darstellt (als ob sie etwa im Kern zuträfe) , sondern vielmehr eine beleidigende Verleumdung und Hetze.
Oder wäre es auch lediglich als eine überzogene Formulierung zu bewerten, wenn jemand unseren Staat als „Kinderfickersekte“ verunglimpfen würde? Schließlich gibt es auch in staatlichen Schulen und Heimen Mißbrauchsfälle, die man ebensowenig verallgemeinern kann wie jene innerhalb der kath. Kirche.
Abgesehen davon ist zu überlegen, ob neben dem formaljuristisch weniger geeigneten §166 nicht auch der §130 (Hetze gegen Minderheiten) infrage käme, denn Katholiken sind in Deutschland bekanntlich eine Minderheit – aber keine schützenswerte?
Freundlichen Gruß!
Felizitas Küble
Danke für die Info 🙂
Anfrage an das AG Berlin und die Antwort von Heute:
Da im Moment noch nicht feststeht, ob der Beschluss, um dessen Übersendung Sie bitten, rechtskräftig ist oder wird, kann ich Ihnen die Entscheidung momentan noch nicht übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Kaehne
Pressesprecher
Pressestelle der Berliner Strafgerichte
Was stimmt denn nun?
Guten Tag,
danke für Ihr Info, das mich erstaunt hat. Ich habe mich inzwischen ebenfalls erkundigt und kann momentan nur soviel sagen: Zwischen verschiedenen Stellen in juristischen Instanzen Berlins gibt es offenbar (noch) keine voll übereinstimmende Sachstandskenntnis. Ich hatte meine Information über die „Rechtskräftigkeit“ des Beschlusses aus der Berliner Generalstaatsanwaltschaft erhalten und daraufhin unsere Mitteilung verfaßt. Am kommenden Montag wird voraussichtlich eine völlig sichere Auskunft veröffentlicht werden können. Bis dahin müssen wir uns noch gedulden.
Freundliche Grüße!
Felizitas Küble
Guten Tag,
Herr Dr. Kaehne hat mir soeben telefonisch mitgeteilt, daß dieser Gerichtsbeschluß rechtskräftig sei, die Staatsanwaltschaft legte keine Beschwerde hiergegen ein.
Freundliche Grüße!
Felizitas Küble
Ergänzung: Das Aktenzeichen des nunmehr rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses lautet: (263b Ds) 224 Js 3745/11 (228/11).
Fr. Bundeskanzlerin, die ich nur 1x wählte, betrifft dies sehr.