Im Zusammenhang mit dem Entwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun unversehens eine Änderung eingebracht, die die volle Kostenübernahme der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch die gesetzlichen Krankenkassen vorsieht.
Hierzu erklärt die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Mechthild Löhr (siehe Foto):
Die CDL weist den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers zur Übernahme der Kosten einer PID durch die gesetzliche Krankenversicherung entschieden zurück. Es kann nicht sein, dass die Selektion von Embryonen künftig durch die Solidargemeinschaft gesamtgesellschaftlich finanziert und damit staatlicherseits als unterstützungswürdig deklariert wird.
Auch ein Embryo in der Petrischale hat ein Recht auf Leben (lt. EschG), selbst wenn dessen genetische Disposition nicht den gesundheitlichen Hoffnungen und Erwartungen der Eltern entspricht.
Bei einer vollständigen Kostenübernahme wird die PID mit Sicherheit demnächst als Regelleistung in Anspruch genommen. Schon jetzt steigen die Zahlen bei der PID-Nutzung jährlich stetig weiter an. Die Kostenübernahme durch Dritte würde eine zusätzliche starke Anreizstruktur schaffen, ein unter Umständen behindertes Kind auf jeden Fall genetisch auf bestimmte Indikationen testen zu lassen und dann gegebenenfalls zu „entsorgen“.
Gerade vor dem Hintergrund der in Kürze stattfindenden Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag zum Umgang mit nichtinvasiven vorgeburtlichen Bluttests setzt der Bundesgesundheitsminister aus Sicht der CDL bedauerlicherweise ein weiteres völlig falsches und irritierendes Signal.
Ganz offensichtlich ist dies weder Linie noch Beschlusslage der Unionsparteien. Im Gegenteil: Wie bereits bei der von ihm eingebrachten und favorisierten Widerspruchslösung bei der Organspende provoziert er hier in befremdlicher Weise mit einer ministerlichen Einzelaktionen, die das Recht auf Leben und Unversehrtheit gerade in der besonders verletzlichen Situation am Lebensanfang und am Lebensende zur Disposition stellen will.
Nachdem Jens Spahn erst in der jüngsten Vergangenheit, gerade auch während seiner Kandidatur für den CDU-Parteivorsitz und in Gesprächen erfreulicherweise immer wieder darauf hingewiesen hatte, wie wichtig ihm das Lebensrecht ist, muss hier an seiner Glaubwürdigkeit ernsthaft gezweifelt werden.
Internetpräsenz: www.cdl-online.de
5 Antworten
Ich bin der Meinung, dass die Präimplantationsdiagnostik(PID) ebenso wie die Pränataldiagnostik(PND) von Anfang an von den gesetzlichen Krankenkassen hätten bezahlt werden müssen.
Die Gründe sind folgende:
Ich bin Befürworterin des Rechtes auf Abtreibung bis spätestens zur Geburt.
Eine Embryonenselektion ist überhaupt nicht vergleichbar mit der Selektion von bereits geborenen („abgenabelten“) Menschen.
Wenn es mit der PID möglich ist, das Aufkommen bestimmter Krankheiten und Behinderungen von vornherein zu verhüten, wüsste ich beim besten Willen nicht, was mich davon abhalten sollte, die PID in Anspruch zu nehmen?
Eine befruchtete Eizelle kann man bedenkenlos aussortieren, in den klinischen Müll werfen, weil es sich hier n i c h t um Menschen handelt.
Guten Tag,
Ihre gesamte Argumentation beruht auf tönernden Füßenn, weil es wissenschaftlich längst erwiesen ist, daß das Kind im Mutterleib – und auch im Frühstadium der Embryo – menschliches Leben ist – und kein Abfall für den „klinischen Müll“.
Freundlichen Gruß!
Felizitas Küble
Auch hier beweisen die Abtreibungsgegner, dass es ihnen nicht um den Embryo geht, sondern nur darum, den Geringverdienern zu verbieten, in den Genuss von Designer-Babies zu kommen.
Die Abtreibungsgegner haben aber nichts dagegen, dass die Reichen, die sich eine PID leisten können, in den Genuss von Designer-Babies kommen.
Die „Christdemokraten für das Leben“(CDL) behaupten, auch ein Embryo in der Petrischale habe „Rechte“.-
Ich wette dagegen!
Ein Embryo hat m.E. gar keine Rechte, insbesondere nicht das Recht, für geschlagene 9 Monate freie Kost und Logis im Bauch einer Frau zu erhalten.
Abgesehen davon:
Ich bin zwar kein Arzt, aber meines dürftigen Wissens zufolge handelt es sich erst dann um einen Embryo, wenn dieser sich in der Gebärmutterschleimhaut eingenistet hat und die Einnistung(Nidation) abgeschlossen ist.
Der Embryo in der Petrischale müsste dann wohl erst eine Zygote (befruchtete Eizelle) sein, oder?
Aber die Hauptfrage haben die „Christen und Demokraten für das Leben“ nicht beantwortet.
Ein Embryo (oder Zygote) in der Petrischale habe Rechte?
Gilt das nur für die Embryonen (Zygoten) der Armen oder auch für die der Reichen?
Guten Tag,
daß auch der Embryo – und zwar auch vor seiner Einnistung in die Gebärmutter – sehr wohl „Rechte“ hat, können Sie dem staatlichen Embryonenschutzgesetz entnehmen bzw. darüber ärgern, statt sich ständig die Lebensrechtler als Buhmänner/-frauen rauszupicken.
Freundlichen Gruß!
Felizitas Küble
Guten Tag Frau Küble,
in Ihrem Disput mit Herrn eschmann verweisen Sie auf das Embryonenschutzgesetz. Das ist zwar nicht falsch, aber das Embryonenschutzgesetz wurde offenbar grösstenteils von Menschen gemacht, die wie Sie der Meinung sind, dass ab der Befruchtung der Eizelle ein Mensch existiere, der nicht abgetrieben bzw. im Falle der künstlichen befruchtung nicht dem klinischen Müll zugeführt werden dürfe.
Wenn ich Herrn Eschmann richtig verstanden habe, wollte er zum Ausdruck bringen, dass es das Embryoenschutzgesetz in dieser Form nicht geben dürfe.
Freundlichen Gruss
Susanne