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Die Probleme von Familienmüttern mit 400-Euro-Jobs: einige Lösungsvorschläge

Von Almut Rosebrock  

Wenn man, wie Frau von der Leyen aktuell vorgibt, etwas gegen Altersarmut tun möchte, sollte man baldmöglichst die Minjobs abschaffen und gerechtere, alternative Beschäftigungsmodelle erarbeiten, die allen Verdienst gleichmäßig und angepasst versteuern und auch die Renten- und Krankenversicherung abdecken.
Das Problem: Die 400-Euro-„Grenze“ deckelt und verhindert Entwicklung!

Frauen brauchen Wiedereinstiegsmodelle in die Berufstätigkeit nach der (selbst gewählten und notwendigen) Familienpause!


Almut Rosebrock
Das Modell der „durchlaufenden Erwerbskarriere“ – momentan durch die „Krippenoffensive“ mit hohem finanziellen Einsatz (und fraglichen Konsequenzen!) „forciert“ – ist mit einem engagierten Muttersein nicht kompatibel!

Da Frau als Mutter aber eine einzigartige und große Verantwortung für ihre Kinder hat – die einem in der Tiefe, Durchgängigkeit, Verantwortung und Konsequenz NIEMAND abnehmen kann – wählen, trotz gegenwirkender „Gender“-Bemühungen, immer noch viele Mütter den zumindest zeitweiligen Ausstieg aus dem Beruf, um für ihre Familie da sein zu können. Und das ist gut so!
Der Gesetzgeber kommt dem entgegen durch die – in der gesetzlichen Krankenversicherung verankerte – kostenlose Mitversicherung der Ehefrau und der Kinder.    http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/krankenkasse-familienversicherung.htm
Dieses gilt – bei selbständiger Tätigkeit – jedoch nur bis zu einem Einkommen (da zählen Zinsen auch dazu) bis 375 Euro.
Mit einem Minijob erhöht sich das „zulässige Einkommen“ auf eben diese 400 Euro.
Links zu den praktischen Konsequenzen, die der Wegfall der Familienmitversicherung bereits bei geringster Einkommensgrenzüberschreitung hat – sofort wird der volle Minimal-KV-Beitrag (das ist viel Geld!) fällig.
Dieses wäre abzuändern und für den beruflichen (Wieder-)Einstieg praktikabler zu machen, indem bei geringeren Einkommen, sei es freiberuflich oder angestellt, der KV-Beitrag prozentual angepasst anstiege – bei einem niedrigeren Betrag beginnend! (Das Geld muss ja erstmal verdient sein!)
Bei „regulär entlohnterBeschäftigung – und damit prozentual am Einkommen angepasster und zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilter Krankenversicherungszahlung!  –  bereits bei geringen Verdiensten,nicht erst über 400 Euro! –  würde diese nicht unerhebliche und „ungerechte“ Problematik (Erwerbshindernis u.a. für Frauen und Mütter!) entfallen!

Zur Schwierigkeit der Einkommensermittlung bei Selbständigen (Beispiele)


Der Staat verzichtet bei den Minijobs auf Steuern, die ihm ansonsten zuständen.
Unabhängig vom sonstigen Verdienst (ein Minijob ist als „Zuverdienst“ erlaubt!) werden nur 2 % als Steuern abgeführt – auch wenn der Arbeitgeber sonst einen Steuersatz (Progression, Satz nach Gesamteinkommen) von beispielsweise 25 % hätte.
Das sieht für den Beschäftigten „günstig“ und nach Ersparnis aus  –  sozusagen „am Finanzamt vorbei“. Die Staatskasse „buttert zu“. Ist das an dieser Stelle wirklich berechtigt und sinnvoll?
Frauen haben es gerne „einfach“ in Finanzsachen  – sie haben viele komplexe Themen und Dinge des Alltags zu regeln: Putzen, Wäsche, Kochen, Kinder-„Organisation“, neben der Erwerbsarbeit – dass ihnen nicht viel Kraft und Lust bleibt, sich mit komplexen finanziellen „Formalitäten“ zu beschäftigen.
Nicht selten übernimmt das der männliche Partner. Bei älteren Ehepaaren ist diese Arbeitsteilung häufig 100 % – und „Kinder“ (hier sind die erwachsenen „Kinder“ gemeint) übernehmen etwas davon automatisch von den Eltern!
Mit zunehmendem Alter werden die (kleinen) Kinder unabhängiger und Frau hat wieder mehr Freiraum für eigene (Erwerbs-) Arbeit.
Hat der Arbeitgeber zeitweilig Bedarf für Mehrarbeit, ist es in einem regulären Beschäftigungsverhältnis mit Sozialversicherungspflicht kein Problem, die Arbeitszeit – und damit den Verdienst und auch die Einzahlungen für die Rente – kurzzeitig oder dauerhaft – zu erhöhen.
Bei einem „400-Euro-Job“ geht das nicht – er ist „gedeckelt“ auf diese 400 Euro. Darüber entfiele auch die familiäre Mitversicherung. Wird mehr gearbeitet, ist der Stundenlohn eben niedriger (Ausbeutung, Lohndumping!).
Es gibt also keinen „weichen Übergang“ in eine (vollwertige) Mehr-Stunden-Beschäftigung (Teil- oder gar Vollzeit), wenn die Arbeitgeber – und das tun nicht wenige – auf die staatlichen „Vergünstigungen“ durch die Minijobs –  und die „Dummheit“ und „Bereitwilligkeit“ der Menschen, es sind größtenteils Frauen – setzen.
Minijobber haben meist auch keinen Urlaubsanspruch, bei Krankheit wird nicht weitergezahlt! Vorteilhaft für den Chef, Pech für den / die Angestellte/n!
Es wäre anzustreben, alles Erwerbseinkommen gleichermaßen – und gerecht – zu versteuern und für die Sozialversicherungen heranzuziehen!
Die Regelung der zu registrierenden Minijobs für Haushaltshilfen ist für viele Frauen – und auch die „Arbeitgeberinnen“,  meist ebenso Frauen, Seniorinnen oder erwerbstätige Mütter, viel zu kompliziert – und formal.Gearbeitet wird oft stundenweise nach Bedarf, bezahlt BAT (= bar auf Tatze!).
Diese Einkommen aus „Putzstellen“ (aber leider „Schwarzarbeit“) verschaffen Menschen, (Haus-)Frauen das gute Gefühl, mal wieder (endlich!) etwas eigenes Geld zu verdienen – und damit auch zum Haushaltseinkommen beitragen zu können.
Frau erarbeitet sich etwas mehr Unabhängigkeit vom (Ehe-)Mann – „Emanzipation“. (Auf niedriger Basis – aber besser als nichts! Es kann der Anfang für mehr sein.)
Erwerbsarbeit, und sei es ein Putz- oder Babysitterjob, stärkt das Selbstbewusstsein und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten – was für Frauen, die jahrelang, ohne Anerkennung von „außen“ oder „oben“, für „das Eigene“ (Haus(halt) und Kinder!) gearbeitet haben, eine enorm wichtige Erfahrung ist!
Schade nur, dass es so schwierig ist, nach der absolut berechtigten Familienpause wieder einen Einstieg in das „reguläre Erwerbsleben“ zu finden! Da müsste etwas geändert werden – aus der Politik heraus!
In Alternative („Wahlfreiheit“) zur durchgängigen „Erwerbskarriere“ – von der Wirtschaft erwünscht – von Frauen und Müttern.
Besonders bei einer eintretenden Trennung vom Mann ist die Frau – die immer noch meist die Hauptlast der Kinderbetreuung übernimmt – zudem bei dem „neuen“ Unterhaltsrecht – immer die „Gekniffene“!
Sie steht am Ende – trotz jahrelangem engagiertestem Einsatz für die nachfolgende Generation (contra „Demographische Katastrophe“!) – fast ohne Rente und „Zukunftsaussichten“ da.
Das muss geändert werden!
Die Politik müsste andere Modelle der Beschäftigung erarbeiten, die für gleichmäßige, angemessene und gerechte Besteuerung aller Einkommen sorgen und keine „Sackgassenlösungen“ sind.
Gleichzeitig sollte der bürokratische Aufwand überschaubar sein –  und am Ende auch noch ausreichend Geld für die geleistete Arbeit im Portemonnaie ankommen!
Und die gesellschaftlich so bedeutende Aufgabe der Kindererziehung sollte viel stärker beachtet und gewichtet werden!

Almut Rosebrock,
Apothekerin und Mutter,
Aktionsbündnis „Gerne leben mit Kindern“, www.glmk.de

Kommentare

2 Antworten

  1. Und wieder will jemand allen Müttern vorschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben und dass sie ausschließlich nach der Facon des jeweiligen Glaubens, der jeweiligen Kirche und Religion selig werden KÖNNEN.
    Ich kann nur hoffen, dass alle Mütter diesen BesserwisserInnen zeigen wie der Hase läuft, wenn man sie nur so in Ruhe schalten und walten lässt, wie man das bisher nur den Männern gestattet hat.

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