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Wiesbaden: Gewährte das "Ehrenmord"-Urteil einen "Kulturrabatt" für Muslime?

24-Jähriger ermordete seine Freundin, die nicht abtreiben wollte

Auf ein unterschiedliches Echo stößt ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden zu einem sog. „Ehrenmord“. Es geht um den Fall des 24-jährigen Muslim Isa Sh. Der Mann mit afghanischen Wurzeln hatte im Februar 2013 seine schwangere Ex-Freundin hinterrücks erstochen, weil sie eine Abtreibung ablehnte. paragraph_300x3001
Der Student befürchtete, dass seine streng muslimische Familie niemals ein Kind von einer Nichtmuslimin akzeptiert hätte. Das Gericht verurteilte ihn aufgrund von Indizien zwar zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, erkannte aber keine „besondere Schwere der Schuld“, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Begründung des Vorsitzenden Richters: Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt noch „recht ungefestigt“ gewesen und habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“.
Nach diesem Urteil kann der Verurteilte bereits nach 15 Jahren die Entlassung auf Bewährung beantragen. Bei Feststellung eines „besonderen Schwere der Schuld“ wäre dies nicht möglich.
Der Vorsitzende des Arbeitskreises Islam der Deutschen Evangelischen Allianz, der Theologe Ulrich Neuenhausen, bezeichnete das Urteil gegenüber der evangelischen Nachrichtenagntur IDEA als „ungerecht“.
Er erinnerte daran, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 sogenannte „Ehrenmorde“  –  zur Wiederherstellung der Familienehre  –  als „Morde aus niedrigen Beweggründen“ anzusehen sind. Danach könne eine mildere Bestrafung nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn der Täter noch so stark in fremden Wertvorstellungen verwurzelt sei, dass ihm die Missachtung seines Handelns im hiesigen Rechtssystem nicht bewusst sei. Laut Neuenhausen ist dies aber bei dem Verurteilten nicht der Fall, da er in Deutschland aufgewachsen sei. 

Muslimischer CDU-Politiker: „schleichende Einführung der Scharia“

Scharfe Kritik an dem Urteil übte der integrationspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, der Muslim Ismail Tipi. Das Gericht habe dem Mörder einen „kulturellen Rabatt“ gewährt. Tipi hierzu:
„Es sind genau diese Urteile, die den Weg frei machen für eine ausufernde Paralleljustiz und für die schleichende Einführung der Scharia. Es ist eine Kapitulation unseres Rechtsstaates vor einer fremden Rechtskultur. Das kann und darf nicht sein.
Für Frauen ist diese Art der Rechtsprechung ein gewaltiger Rückschritt. Wer einen Ehrenmord, wie jetzt in Wiesbaden, begeht, greift nicht nur Personen an, sondern auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“
Quelle: www.idea.de
HINWEIS unserer Redaktion: Der Täter hat sogar einen DOPPEL-MORD begangen, da er auch das ungeborene Kind tötete, das seine Freundin in ihrem Schoß trug.

Kommentare

3 Antworten

  1. HINWEIS unserer Redaktion: Der Täter hat sogar einen DOPPEL-MORD begangen, da er auch das ungeborene Kind tötete, das seine Freundin in ihrem Schoß trug.
    Erstens das – und zweitens war dies vielleicht sogar ein Grund für das relativ milde Urteil.
    Die junge Frau war schwanger und wollte n i c h t abtreiben.
    Sie hatte sich für das Leben entschieden und ihn dadurch in Schwierigkeiten gebracht.
    Angenommen, die Frau hätte abgetrieben und die beiden wären später irgendwann einmal in heftigen Streit geraten und der Muslim hätte seiner Freundin dann das Leben genommen, wie wäre in diesem Falle das Urteil ausgefallen?

    1. Unsere Politiker haben Angst, denke ich. D
      iese Typen gehören nicht in unser Land ! Wenn jemand schon Jahre in Deutschland lebt, sollte er eigentlich unsere Gesetze verinnerlicht haben ! Jedenfalls zum grossen Teil !

  2. Deutschland und seine Richter
    “ … habe sich in einer Zwangslage befunden “ … als Begründung für Nichtverhängung “ …besondere Schwere der Schuld .. ! “
    Was für perfide gemeine Tat gegen eine Frau die schwanger ist, ein Verbrechen das Hohn spricht und gegen gelebte christliche Menschlichkeit ist.
    Und wenn dieser Mörder / Verbrecher wieder rauskommt, was kann ihn an weiteren Verbrechen hindern wenn Richter urteilen nach “ . Berücksichtigung ..fremden Kultur “ ?
    Seit wann hat das Deutsche Recht bei Verbrechen auf “ fremde Kulturen “ Rücksicht zu nehmen ?
    Was geht in Hirnen von Richtern vor, Ergebnis von Rechtswissenschaft mit Ausbildung auf Unis die diese Männer treibt ? Linke Multi – Kulti Spinner jetzt auch in der Robe ?
    Wir erwarten Revision !

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