EU forciert Einwanderung ins deutsche Sozialsystem
EU-Ausländer sollen nach dem Willen der EU-Kommission in Deutschland auch dann Sozialleistungen erhalten, wenn sie keine Arbeit suchen. Dies geht aus einer Stellungnahme der Kommission an den Europäischen Gerichtshof hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Konkret bemängeln die Brüsseler Juristen den Ausschluß arbeitsloser EU-Ausländer aus dem deutschen Sozialsystem. Dies sei mit dem EU-Recht angeblich nicht vereinbar. Derzeit haben nur jene EU-Ausländer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Hartz-IV-Unterstützung, die mindestens ein Jahr in Deutschland gearbeitet haben.
Rumänin verklagt Deutschland
Selbständige können bei zu geringen Einkommen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen. Dies hatten in den vergangenen Jahren zahlreiche Rumänen und Bulgaren ausgenutzt, darunter viele Roma-Angehörige, die ein Gewerbe anmeldeten, ohne davon leben zu können. Kindergeld erhalten alle Personen, die mindestens drei Monate im Land leben.
Hintergrund der EU-Stellungnahme ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Eine 24 Jahre alte Rumänin, die seit 2010 in Deutschland lebt, hatte die Bundesregierung verklagt, nachdem ihr in mehreren Instanzen Hartz-IV-Leistungen verwehrt wurden.
Sollte sich der Gerichtshof den Empfehlungen der EU-Kommission anschließen, würden arbeitsunwillige EU-Ausländer dieselben Leistungen erhalten wie Deutsche, die jahrelang in die Sozialkassen eingezahlt haben.
Quelle: www.jungefreiheit.de
3 Antworten
dann soll doch die EU auch zahlen.
Über die Problematik kann man diskutieren, aber die Formulierung („Staatsknete“) ist nicht einmal Bildzeitungsniveau. Diese „Junge Freiheit“ sollte sich was schämen.
Abgesehen davon: Es gibt viele Deutsche, die absichtlich oder unabsichtlich ebenfalls nie etwas in die Kassen eingezahlt haben und seit ihrem Jugendalter von Sozialleistungen leben.
Guten Tag,
der Ausdruck „Staatsknete“ stammt von uns, nicht von der „Jungen Freiheit“ – wir schämen uns trotzdem nicht!
Der Titel wäre im anderen Falle noch länger geworden: 3 Zeilen sind für eine Meldung nicht nötig.
Das lassen Sie mal uns entscheiden.
Deutsche, die nie sozialversichert gearbeitet bzw. Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, bekommen keine Hartz-IV-Leistungen.
Freundlichen Gruß!
Felizitas Küble