Pressemitteilung der Bürgeraktion „Zivile Koalition“:
„Die offizielle Zustellung der Klage und damit der Beginn der 2-Monatsfrist zu ihrer Erwiderung werten wir als einen großen Erfolg. Der ursprüngliche Versuch des Europäischen Gerichtes, die Klage durch Beanstandungen der Form abzuwehren, war nicht mehr zu halten. Es muß eine Sachentscheidung geben. Ziel der Klage ist es, die Inflationspolitik der EZB zu stoppen und die Einkommen und Ersparnisse der Bürger zu schützen“, so Beatrix von Storch, Klägervertreterin und als Sprecherin der Zivilen Koalition e.V. deren Initiatorin.
Die Verlängerung der Frist über die zwei Monate hinaus ist gemäß Artikel 46 Paragraph 3 der Verfahrensordnung nur unter außergewöhnlichen Umständen zulässig.
Dazu Beatrix von Storch: „Der Prozeß gegen die EZB betrifft jeden Bürger der Eurozone unmittelbar und direkt in seinem Einkommen und seinen Ersparnissen. Einen vergleichbaren Prozeß hat es noch nie gegeben. Ich hoffe, daß das Europäische Gericht diesem Umstand Rechnung trägt und den Prozeß nun zügig fortsetzt.“
Pressekontakt: Beatrix von StorchZionskirchstraße 3
10119 Berlin
Telefon: 030 88001398
Eine Antwort
Betrift mich selber zwar nicht, aber endlich werden die Bürger mal wach. Weiter so Frau von Storch.