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Iran: Langjährige Haftstrafen gegen Schriftsteller/innen und Gewerkschafter

Das islamische Revolutionsgericht in Teheran verhängte am 7. September 2019 drakonische Strafen gegen Journalisten und Gewerkschafter, weil sie über gefolterte Gefangene berichtet hatten.

Obwohl die iranische Verfassung formell Versammlungsfreiheit garantiert, kommt es verstärkt zu willkürlichen Verhaftungen durch iranische Behörden.

Auch die international bekannte iranische Schriftstellerin Golrokh Ebrahimi Iraee muss wieder ins Gefängnis.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert, dass die Regierung der Islamischen Republik Iran die Menschenrechte ihrer Bürger systematisch missachtet und verletzt.

Das islamische Revolutionsgericht in Teheran verurteilte fünf Journalisten und zwei Gewerkschafter einer Zuckerfabrik zu Haftstrafen bis zu 18 Jahren. Den Verurteilten werden „Versammlung und Absprachen mit dem Ziel der Gefährdung der nationalen Sicherheit“ sowie das „Treffen mit staatsfeindlichen Organisationen“ vorgeworfen.

Die iranischen Behörden greifen gegen friedliche Demonstranten hart durch, ihnen drohen Verhaftungen und Kündigungen. Die IGFM kritisiert, dass die iranischen Behörden systematisch Folter einsetzen, wie beim inhaftierten Arbeiter und Gewerkschafter Esmail Bakhshi.

Friedliche Proteste, wie die der Belegschaft der größten Zuckerfabrik des Irans in Haft-Tapeh, stuft das Regime als Bedrohung der nationalen Sicherheit ein. Dabei sind nach Artikel 27 der iranischen Verfassung friedliche und unbewaffnete öffentliche Kundgebungen wie Proteste erlaubt, soweit diese nicht die fundamentalen Prinzipien des Islams angreifen. Bereits seit 2014 demonstriert die Belegschaft der größten Zuckerfabrik des Irans gegen drohende Schließung und die Auswirkungen der Privatisierung.

Gefängnis wegen „Beleidigung des Führers“

Ein Berufungsgericht in Teheran bestätigte zudem eine dreijährige und siebenmonatige Haftstrafe gegen die iranische Schriftstellerin Golrokh Ebrahimi Iraee und die Frauenrechtlerin Atena Daemi. Iraee wurde im September 2014 verhaftet, da die Revolutionsgarden eine von ihr verfasste unveröffentlichte Kurzgeschichte fanden.

Darin geht es um eine Frau, die aus Wut einen Koran verbrennt, nachdem sie den Film „The Stoning of Soraya M“ sieht. Die IGFM fordert die iranischen Behörden auf, die Meinungsfreiheit zu respektieren.

Golrokh Iraee kam am 8. April 2019 ohne Angabe von Gründen frei, sie muss nun erneut für weitere zwei Jahre aufgrund „Beleidigung des Führers“ ins Gefängnis. Iraee, für die sich im Rahmen des Patenschaftsprogramm der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) seit kurzem auch die hessische Landtagsabgeordnete Martina Feldmayer einsetzt, wird „Beleidigung islamischer Heiligkeiten“ und „Verbreitung von Propaganda“ vorgeworfen.

Das islamische Revolutionsgericht verurteilte ebenso die Frauenrechtlerin Atena Daemi zu zwei weiteren Jahren Haftstrafe, ihr Vergehen: Sie besuchte Familien von politischen Gefangenen und kritisierte die Massenexekution der politischen Gefangenen im Iran des Jahres 1988.

Weitere Infos zu Menschenrechten im Iran: www.igfm.de/iran

Kommentare

0 Antworten

  1. Ich habe die traurige Erfahrung gemacht, dass der IGFM sich nur um Ausländer kümmert.
    Wenn ein Deutscher,der die schrecklichsten Menschenrechtsverletzungen erlebt, sich
    bei denen meldet und um Gebete bittet, so bekommt derjenige noch nicht mal eine
    Empfangsbestätigung seiner Mail.

    Ebenso das Deutsche Institut für Menschenrechte.
    Auch die sind nur daran interessiert Ausländern zu helfen.

    Erbärmlich!

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