Top-Beiträge

Links

Islamkritische Partei „PRO NRW“ siegt vor dem Bundesverfassungsgericht

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am gestrigen Freitagabend unter Vorsitz von Prof. Paul Kirchhoff entschieden, daß die von der islamkritischen Partei „PRO NRW“ angemeldeten Demonstrationen gegen Asylmißbrauch am heutigen Samstag, den 9. November, in Duisburg stattfinden dürfen (AZ 1 BVQ 52/13). paragraph_300x3001

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hat damit das von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) angestrebte Verbot in letzter Minute verhindert und in diesem Streitfall zugunsten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit entschieden.

Damit wurden zugleich die anderslautenden Urteile des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf und des Oberverwaltungsgerichtes Münster aufgehoben bzw. für ungültig erklärt.

Regionale Aktivisten von der „Antifa“, die sich in ihrem Webauftritt selber offen als „linksradikal“ bezeichnen, hatten bereits vor Urteilsverkündigung zu Gegendemonstrationen aufgerufen.

Hinweis: Viele Medien  –  heute zB. der „Kölner Stadtanzeiger“  – verleumden die nationalkonservative und islamkritische Partei PRO-NRW  als „rechtsextrem“  – auch den weiteren PRO-Ableger (Pro Köln etc) ergeht es ähnlich.

Tatsache ist aber, daß die PRO-Bewegungen mehrfach auf hoher Gerichtsebene gegen die „braune Keule“ gesiegt haben, in Hamburg bereits 2012 und am 26.6. dieses Jahres ebenfalls:  Das Bundesverwaltungsgericht hat die Erwähnung von PRO KÖLN in den Bundesverfassungsschutzberichten der Jahre 2008, 2009 und 2010 für rechtswidrig erklärt (AZ BVerwG 6 C 4.12). 

 

 

Kommentare

2 Antworten

  1. ein würdevolles Gedenken an die Pogromnacht vor 75 Jahren scheint wohl nicht wichtig zu sein. Bin gespannt, wann an diesem Gedenktag Demos der NPD vor Synagogen zugelassen werden…..
    Erbärmlich…..

    1. Der Kommentar von Manfred Blank ist abwegig. Im vorliegenden Fall hat das BVerfG in letzter Minute die Vorenthaltung des grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Versammlungsfreiheit verhindert – ein Rechtsbruch von der Art, wie sie dem NRW-Innenminister Ralf Jäger schon zwei Dutzend Gerichtsurteile hinter die Ohren geschrieben hatten.

      So erfreulich das ist, so beunruhigend ist es, daß in Nordrhein-Westfalen das Verwaltungsgericht in Düsseldorf und sogar das Oberverwaltungsgericht in Münster dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, vielmehr die geradezu lächerlich-absurde Begründung der Duisburger Polizeipräsidentin Bartels unbeanstandet ließen.

      Das erinnert daran, daß vor einigen Jahren ebenfalls erst das BVerfG der Regierung Nordrhein-Westfalens mitsamt seiner Gerichtsbarkeit die ehrenrührige Schnüffelei gegen die Wochenzeitschrift „Junge Freiheit“ untersagen mußte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

687199
Total views : 8771827

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.