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Knapper Sieg für das Leben: EU-Parlament lehnt Estrela-Antrag ab

Am heutigen Mittwoch, dem 10. Dezember (und zugleich „Internationaler Tag der Menschenrechte“), hat das Europäische Parlament den sog. „Estrela-Bericht“ pro Abtreibung mit 334 zu 327 Stimmen abgelehnt. 42252-3x2-teaser190x127

Die Parlamentarier in Straßburg stimmten stattdessen für einen alternativen Entschließungsantrag, den die christdemokratischen und bürgerlich-konservativen Fraktionen eingebracht hatten: er verweist die Bereiche Gesundheitspolitik, Medizin und Sexualerziehung in die nationalstaatliche Kompetenz der EU-Mitgliedsländer.

Der Estrela-Antrag, der sich für ein „Recht auf Abtreibung“ stark macht, stammte von der portugiesischen Sozialistin Edite Estrela.

Er verlangte zudem eine verpflichtende Sexualerziehung im Kleinkindalter sowie die Werbung für Homosexualität unter Jugendlichen. Außerdem sprach der Estrela-Bericht den Ärzten und dem medizinischem Personal die Gewissensfreiheit ab, eine Mitwirkung bei Abtreibungen zu verweigern.

Kommentare

3 Antworten

  1. Bravo!

    Jetzt sollten wir aber selber zum „Angriff“ übergehen und darauf bestehen, dass diese „Parlamentarier“ (die ohnehin niemand gewählt hat) in Zukunft ihre Nasen aus diesem Gebiet heraushalten.
    Bildung und Moral sind jenseits der Kompetenz des Staats! Das Elternrecht besteht VOR jeder „Verfassung“ — es gehört zu den Menschenrechten (siehe Universale Menschenrechts-Deklaration der UNO).

    !

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