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Lebensrechtler und AfD empört über den Tarabella-Beschluß im EU-Parlament

EU-Parlament nennt Abtreibung ein „Menschenrecht“

Ein schwerer Schlag gegen das Lebensrecht ungeborener Kinder: Das Europäische Parlament hat sich in einer Entschließung für ein Menschenrecht auf Abtreibung ausgesprochen.  Foto: Blog "Freie Welt"

Für den sog. Tarabella-Bericht – benannt nach dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella  –  stimmten am 10. März 441 Abgeordnete; 205 votierten dagegen und 52 enthielten sich der Stimme.

Darin fordert das Parlament u.a. das „Recht“ der Frauen auf „sexuelle und reproduktive Gesundheit“  – einschließlich Abtreibung.

Die Initiative Familienschutz, die im Vorfeld zu Protesten gegen den Bericht aufgerufen hatte, bedauerte die Entscheidung. 

Deren Sprecherin Hedwig von Beverfoerde (siehe Foto) sagte gegenüber der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA: Schmerzlich müsse man zur Kenntnis nehmen, dass sich die Mehrheit der EU-Abgeordneten mit dem Tarabella-Bericht für ein Menschenrecht auf Abtreibung ausgesprochen hätten.

Immerhin sei es gelungen, das Subsidiaritätsprinzip zu verteidigen. Mit den Änderungsanträgen der Fraktionen von EKR (Europäische Konservativen und Reformer) und EVP (Europäische Volkspartei) habe das Europäische Parlament den Tarabella-Bericht dahingehend ergänzt, dass Fragen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

AfD: Abtreibungs-„Recht“ widerspricht Menschenrechten

Gegen den Bericht hatten sich auch Europa-Abgeordnete der Partei „Alternative für Deutschland“ gewandt. AfD-Sprecher Dr. Bernd Lucke sagte im Plenum, ein allgemeines Recht auf Abtreibung widerspreche den Menschenrechten und sei deshalb „völlig inakzeptabel“ als Beschlusslage des Europäischen Parlaments.

Das fundamentale Menschenrecht sei das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es gelte auch für ungeborene Kinder.Beatrix v.Storch.PR

Die AfD-Europa-Abgeordnete Beatrix von Storch (siehe Foto) kritisierte in einer Rede vor dem Parlament weitere Aspekte des Tarabella-Berichts, darunter die Aussage:

„Das Europäische Parlament stellt fest, dass durch die traditionellen Geschlechterrollen die Entfaltung der Frau eingeschränkt wird und sie deshalb ihr Potenzial als Mensch nicht ausschöpfen kann.“

Dazu sagte von Storch, ihr verschlage es die Sprache, wenn unterstellt werde, dass eine Frau, die gemäß der „traditionellen Geschlechterrollen“ Mutter und Familienmensch sei, ihr Potenzial als Mensch nicht voll ausschöpfen könne.

Diese Aussage trage eine Menschenverachtung in sich. Außerdem kritisierte die AfD-Abgeordnete, dass das EU-Parlament Frauen und Männern empfehle, „die familiären und sozialen Verpflichtungen ausgewogener aufzuteilen“. Es gehe aber keinen EU-Abgeordneten etwas an, wie erwachsene Männer und Frauen ihre Hausarbeit erledigten.

Zum Hintergrund des Tarabella-Berichts: Das Europa-Parlament verabschiedet jedes Jahr eine Entschließung, die den Fortschritt der Gleichstellung von Frauen und Männern bewertet.

Quelle: www.idea.de

Kommentare

12 Antworten

  1. Schwangerschaftsabbruch
    Was die Abtreibung mit der Psyche einer Frau macht
    Mit fünf Millionen Euro soll erforscht werden, welche psychischen Folgen ein Schwangerschaftsabbruch haben kann. „Diese Studien gibt es schon“, sagt jedoch eine Expertin. Wenn Frauen krank würden, liege das nicht an der Abtreibung selbst.

    Von Claudia Liebram
    13.02.2019

    https://www.welt.de/gesundheit/plus188668671/Was-eine-Abtreibung-mit-der-Psyche-macht-das-wird-jetzt-untersucht.html

    Teil 14: Schwangerschaftsabbruch – Oft ein lebenslanger Albtraum

    Eva Herman

    Heute werden in Deutschland täglich über 1000 Abtreibungen vorgenommen. Wenige Frauen ahnen, worauf sie sich einlassen, wenn sie das Risiko einer Schwangerschaft mit dem Bewusstsein eingehen, dass man »es« ja »wegmachen« lassen kann. Sie lassen sich blenden von Begriffen wie Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit, die der Feminismus ihnen bescherte.

    https://www.eva-herman.net/taegliche-veroeffentlichungen-zum-thema-mann-frau-und-gender-teil-14-schwangerschaftsabbruch-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

  2. Europa wurde von den Christen Adenauer, De Gasperi und Schumacher auf den Weg gebracht. Heute bestimmen die Antichristen, Lebensfeinde und Zerstörer der christlich-abend-
    länischen Kultur, was Recht ist. Haben da nicht über Jahrzehnte alle, für die das biblische
    Menschenbild und die Verantwortung vor Gott, existentiell ist, versagt? Seit 1968 hat man
    alle Werte systematisch auf den Kopf gestellt und gleichzeitig hat sich das Christentum immer
    mehr mit dem Zeitgeist verpartnert anstatt den Heiligen Geist um Beistand gegen den Durch-
    einanderbringer zu bitten. Das Böse konnte nur deshalb so mächtig werden, weil die Guten
    die Welt mehr gefürchtet haben als ihre Verantwortung vor Gott.

  3. Was soll der Unsinnn, daß im Falle eines staatlichen Lebensschutzes erwachsene Frauen oder neunjährige Kinder sterben samt der zynischen Bemerkung “Wenn einem das lieber ist”?! Wo sind die seriösen Zahlen,…

    Das ist hoffentlich eine rhetorische Frage Frau Küble! Sie wissen doch sicher von den erschütternden Berichten zu toten Frauen und Mädchen in Mittelamerika, die Amnesty International veröffentlicht hat.

    https://www.amnesty.de/bericht/2009/7/amnesty-bericht-the-total-abortion-ban-nicaragua?

    https://www.amnesty.de/2015/3/6/fehlgeburten-sind-kein-verbrechen?destination=suche%3Fwords%3Del%2Bsalvador%26search_x%3D0%26search_y%3D0%26form_id%3Dai_search_form_block

    https://www.amnesty.de/2014/11/19/auf-leben-und-tod?destination=suche%3Fwords%3Del%2Bsalvador%26search_x%3D0%26search_y%3D0%26form_id%3Dai_search_form_block

    1. Guten Tag,
      bekanntlich gehört „Amnesty“ seit Jahrzehnten zur Abtreibungslobby, ist also alles andere als eine neutrale Stelle in dieser Frage. Zudem leben wir hier nicht in Nicaragua etc., weshalb ich immer noch auf jene Zahlen warte, wonach es hierzulande vor der Liberalisierung des §218 ein „Frauensterben“ gegeben haben soll (also z.B. Anfang der 70er Jahre!). Immerhin haben Sie doch genau diesen Eindruck erweckt, als habe man nur die Wahl zwischen der Abtreibung ungeborener Kinder und sterbenden Frauen.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  4. Was nun?

    Gute Frage, aber wie selbst die Geschichte der römisch-katholischen Kirche belegt, gibt es darauf keinerlei eindeutige Antwort. Die katholische Doktrin hält an der Entscheidung fest, dass im Moment der Befruchtung der Eizelle ein Mensch, mit allen Persönlichkeitsrechten entseht. Das deutsche Stragesetzbuch sieht das anders, ebenso die österreichischen Gesetze, die für die Persönlichkeitsrechte bestimmte Fristen ansetzen.

    Nun kann man durchaus der katholischen Lösung anhängen, sollte sich aber hüten, diese Maximalforderung als gut anzusehen, weil sie die Menschen in noch schlimmere Dilemmata stürzt, als dies die säkularen Lösungen in den diversen Strafgesetzbüchern tun und dann sterben eben keine Embryonen mehr, sondern gleich erwachsene Frauen; oder neunjährige Kinder. Wenn einem das lieber ist.

    Und katholische Moral durchgehend als für alle Menschen per Strafgesetzbuch fest zu schreiben, dürfte eher nicht von Erfolg gekrönt sein, auch wenn immer wieder gefordert wird katholische Doktrin per Strafgestzbuch zu sanktionieren.

    1. Guten Tag,
      das deutsche Embryonengesetz schützt sehr wohl auch den Embryo in den ersten Tagen seines Lebens, also nicht erst ab der Einnistung in die Gebärmutter in der ersten bis zweiten Woche seiner Existenz. Was soll der Unsinnn, daß im Falle eines staatlichen Lebensschutzes erwachsene Frauen oder neunjährige Kinder sterben samt der zynischen Bemerkung „Wenn einem das lieber ist“?! Wo sind die seriösen Zahlen, wonach vor der Änderung des §218 (also zB. in den 60er und bis Mitte der 70er Jahre) „eben gleich erwachsene Frauen“ sterben?! Von einem Frauensterben zu jener Zeit ist mir nichts bekannt.
      Zudem geht es ohnehin nicht um „katholische Moral“ beim Thema Lebensrecht für alle, sondern um das auch im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben. Daß dieses auch für ungeborene Kinder gilt, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgehalten, weshalb es Abtreibung weiterhin als „rechtswidrig“ (trotz Straffreiheit) bezeichnete. (Ausnahmen sah Karlsruhe insoweit nur bei Indikationsfällen.). Es gibt also gesetzlich betrachtet nach wie vor kein „Recht“ auf Abtreibung. Der Staat sieht lediglich von einer Bestrafung ab. Daß diese Rechtskonstruktion für allgemeine Volk aber widersprüchlich wirkt, weshalb es Abtreibung für „erlaubt“ hält (nicht nur für straffrei), steht auf einem anderen Blatt. Auch deshalb lehnen Lebensrechtler dieses merkwürdige Konstrukt „straffrei, aber rechtswidrig“ ab, zumal es in anderen Bereichen mit gutem Grund auch keine Anwendung findet.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

    2. Guten Tag,
      zu Ihrer Frage, ob ich das Thema Skuzessivbeseelung kenne:
      Ja, seit meiner Jugend, schon seit Jahrzehnten, denn jene Vorstellungen des Thomas von Aquin sind ein Dauerbrenner in der Abtreibungsdebatte. Im „Pressespiegel Lebensrecht“ habe ich unter dem Titel „Mensch von Anfang an“ am 1. August 2007 eine kurze Stellungnahme dazu veröffentlicht, die ich nachfolgend dokumentiere.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      Mensch von Anfang an – Ursache und Problematik der Spätbeseelungs-These:

      1. Thomas v. Aquin hat die Spätbeseelungs-These im wesentlichen von den Vorstellungen des griechischen Philosophen Aristoteles übernommen, den er quasi zu „taufen“ versuchte, so wie dies einige Kirchenväter mit Platon praktizierten (christlicher Platonismus), tendenziell auch Augustinus.
      2. Aristoteles ging von der Grundannahme aus, daß der Geist erst eine „Form“ braucht, um sich „niederzulassen“. Diesen Gedanken übertrug er auf die Embryologie: demnach benötige also die „Seele“ erst eine „Gestalt“, eine gewisse körperliche Ausformung, um dort eine Heimstatt zu finden. Die entgegengesetzte Annahme hingegen besagt, daß die Geistseele selber das formende Prinzip ist und aus ihr die Gestalt erwächst.
      3. Die frühe Kirche von der Didache (12-Apostel-Lehre) im 1. Jahrhundert bis zu Basilius dem Großen neigte hingegen zur Frühbeseelungsvorstellung und machte daher keinen moraltheologischen Unterschied zwischen Früh- und Spätabtreibung. Allerdings gab es damals bereits andere Ansichten (darunter Augustinus), die von der Spätbeseelung ausgingen.
      4. Einige Aussagen des Alten Testaments unterstützten die „Frühbeseeler“, etwa folgende: „Ich kannte Dich, ehe ich Dich im Mutterleib bereitete.“ (Jer 1,5) „Du hast mich gebildet im Mutterleibe.“ (Ps 139,13) – Wenn der Schöpfer uns im Mutterleib bildet, dann sind wir schon vor der Ausformung der Glieder, vor der „Gestaltwerdung“ in seiner Hand und von personaler Identität („mich“ gebildet).
      5. Im Gefolge der Ansichten des Thomas von Aquin unterschied das Kirchenrecht nunmehr zwischen Früh- und Spätabtreibung, indem es Frühabtreibung nicht ausdrücklich bestrafte.
      6. Diese Denk- und Vorgehensweise wurde (auch kirchenrechtlich) geändert, als wissenschaftlich immer klarer wurde, daß das menschliche Leben mit der Befruchtung beginnt – und dies nicht nur als „biologische Vor-Form“ ohne personale Identität. Zu dieser Erkenntnis verhalfen auch die Beobachtungen des seligen Naturforsches und Bischofs Niels Stensen im 17. Jahrhundert. (Näheres auf den Seiten 137-139 im Buch „Das Lebensrecht des ungoborenen Kindes als Verfassungsproblem“, Hans Reis, Mohr-Verlag, Tübingen, 1984)
      Felizitas Küble

  5. Das ist der grösste Skandal, den die EU seit ihrem Bestehen vom Zaun gebrochen hat. Gleichzeitig redet man von einer gesetzlichen Verankerung der Kinderrechte als einem Menschenrecht. Was nun? Zuerst ungeborene Kinder töten und dann denen , die das Glück haben zu überleben , grosszügig das Recht auf Leben zu schenken? Gott sei Europa gnädig….

    1. @hgun

      Befruchtete Eizellen in Eileitern und Kinder auf dem Spielplatz werden nicht nur von unseren Gesetzen nicht als gleiche Kinder mit gleichen Rechten angesehen. Das ist eine Spezialität der römisch-katholischen Kirche und anderer derartiger Vereine. Auch wenn Sie den Status der befruchteten Eizellen im Eileiter noch so sehr als Kind manifestieren wollen, die Menschen fühlen genau, dass dies nicht stimmt. Und das Gesetz sieht dies genau so. Wenn Sie ein strengers Gesetz beachten wollen, ist Ihnen dies völlig unbenommen. Aber versuchen Sie nicht Ihre religiösen Vorschriften den Gesetzen des säkularen Staates aufzuzwingen. Diese Zeiten sind vorbei und kommen nicht wieder.

      1. Guten Tag,
        abgesehen davon, daß ich bereits das deutsche Embryonengesetz erwähnte, das die kleinste Erscheinungsform des Menschen (die befruchtete Eizelle) strafrechtlich ab der Befruchtung schützt, geht es beim Tarabella-Bericht doch darum, daß nicht „nur“ eine Straflosigkeit der Abtreibung propagiert wird, sondern ein „Menschenrecht“. Die deutsche höchste Rechtssprechung (BVG) hat ausdrücklich festgehalten, daß Abtreibung (sofern mit Beratung und innerhalb der ersten 3 Monate) zwar straffrei, aber RECHTSWIDRIG ist. Die Auffassung vom Lebensrecht ungeborener Kinder, deren Tötung „rechtswidrig“ ist, beschränkt sich also eben nicht auf die katholische Kirche. Von einem „Menschenrecht“ auf Abtreibung zu reden, ist daher schlicht grundgesetzwidrig („Jeder hat ein Recht auf Leben“).
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

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