Die Regierung des Beneluxstaates Luxemburg will die „Tötung auf Verlangen“ sowie den ärztlich assistierten Siuizid (Selbstmord) künftig als „natürliche Tode“ klassifizieren. Medienberichten zufolge verabschiedete der Regierungsrat kürzlich einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser muss nun vom Parlament beraten werden.
Im März 2009 hatte Luxemburg die Tötung auf Verlangen und den ärztlich assistierten Suizid legalisiert.
Mit der Einstufung als „natürliche Todesursache“ könnten Hinterbliebene künftig einfacher Anspruch auf die Auszahlungen von Lebensversicherungspolicen der Euthanasierten und Suizidenten gelten machen, heißt es zu Begründung.
Quelle: ALFA-Newsletter
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Das sollte ja gerade nicht sein, dass die Hinterbliebenen dann schneller an irgendwelche Gelder kommen.
Auch wenn man kein Christ ist und das christliche Menschenbild nicht hochhält: Bei so einer Praxis ist doch Missbrauch Tür und Tor geöffnet.