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Organspende: Bürger als Sklaven der Transplantationsmedizin?

Von Andreas Kirchmair

Organspendekandale wie jener in Göttingen sind nur die Spitze eines Eisbergs. Nach potentiellen Organ“spendern“ wird ja überall gefahndet. Wie das 11. Gebot Gottes wird es gehandelt: „Du sollst Deine Organe spenden!“
Der gut klingende Zweck, Leben zu retten, heiligt alle Mittel. Seit der „Harvard-Deklaration“ 1968 über die sogenannte „Totspende“ gibt es eine stillschweigende Aufgabenteilung: Die Medizin erfindet eine Reihe neuer Todesdefinitionen, die Politik erhebt das Überlassen der eigenen Organe an Fremde zur „Bürgerpflicht“ und die Kirchen verkaufen diesen Vorgang als „Akt der Nächstenliebe“.
Doch die Kritik wächst unaufhaltsam und weltweit. Immer mehr Philosophen, Ärzte, Priester und Juristen halten das Konzept des menschlichen Körpers als „Organlagerstätte“ für verwerflich.
Dr. Byrne, ehem. Präsident der Catholic Medical Association in den USA, spricht vom „Kannibalismus“ der Mediziner, die hilflose, sterbende Menschen wie Sklaven ausbeuten. Er war einer der Hauptredner der internationalen Tagung „Signs of Life“ am 19.2.2009 in Rom, als 16 Fachexperten aus aller Welt eindeutig und klar bewiesen: Organentnahmekandidaten sind vor der Explantation nicht tot, sie leben!
Auf welchen Pfeilern ruht das Gebäude der Transplantationsmedizin?
1) Der Tod wird aus der Familie gedrängt, gestorben wird im Krankenhaus
Es dominiert das Diesseits. Das Sterben ist fremd geworden, mit Angst besetzt und wird verdrängt. Viele Alte und Sterbende werden ins Altersheim und dann ins Krankenhaus abgeschoben. Und dort herrschen für die Familien unbekannte (Krankenanstalten-)Gesetze und mächtige, verdeckte Interessen.
2) Die Medizin nutzt eine Generalvollmacht der Gesellschaft aus, um den Todeszeitpunkt zweckgerichtet umzudefinieren
Die Organe von Toten sind unbrauchbar. Nur die von Lebenden, deren Gehirntätigkeit angeblich ausgefallen ist, die aber noch atmen und fiebern, während der Explantation Narkotika, Schmerz- und Beruhigungsmittel erhalten, können transplantiert werden.
Der Kunstgriff „Hirntod“, seit 1968 Stand der medizinischen Wissenschaft, ist nur Insidern und Betroffenen bekannt. Aber ist dieses Konzept wirklich plausibel? Welche der über 30 verschiedenen Definitionen gilt jeweils? Können alle Gehirntätigkeiten gemessen werden? Ist das Hirn die einzige Schaltstelle im Körper oder nur eine von mehreren (zB das Herz)? Ist ein Kind ohne Großhirn kein Mensch? Bis heute gibt es mehr Fragen als Antworten.
Das als Nachweis geltende, brutale „Hirntod“-Diagnoseverfahren ist im Grunde nur eine grobe Prognose des Hirnversagens. Ärzte nutzen ihre Vertrauensposition aus und suchen damit nach „Zeichen des Todes“ anstatt nach „Zeichen des Lebens“, um den Überlebenskampf zu unterstützen (zB durch Körperkühlung auf 33°).
Eine wachsende Zahl von Patienten hat selbst nach positiver Hirntoddiagnose überlebt, weil ein Arzt oder Angehöriger die Explantation verhindert hat. „Hirntod“ war übrigens nur der Einstieg (es gibt bereits weitere Todesdefinitionen, zB bei Pulsstillstand).
3) Die Politik beschließt Gesetze, die Selbstbestimmung und Menschenwürde untergraben
Nur keine Aufklärung! Fast alle Bürger nehmen an, die betroffenen Patienten seien „wirklich“ tot, Arzt-Kunstgriffe wie „Hirntod“ kennen sie nicht. Aus Sicht von Juristen ist das Ausnutzen der Unwissenheit anderer zu deren Schaden ein Betrug.
Die in Österreich seit 1982 geltende Widerspruchsregelung ist ein autoritäres Gesetz. Der unterlassene Widerspruch gilt (auch bei Urlaubern aus dem Ausland) als Zustimmung zur Organentnahme.
Die englische Übersetzung „presumed consent“ (vermutete Zustimmung) sagt es noch klarer: Man braucht Ihre Einwilligung nicht! Was würden Sie zu „presumed consent“ sagen, wenn Ihr Vermögen ungefragt beschlagnahmt und an andere, die es brauchen, weitergegeben wird? Selbstbestimmung wird zur Farce und alle schauen zu.
Die „Hirntod“-Prognose ist ein Todesurteil ohne Berufungsmöglichkeit. Der Sterbende verliert damit jeglichen Rechtsschutz als Person und wird seinen Angehörigen entzogen.
Seit Maria Theresia gehört ein im Krankenhaus verstorbener Patient dem Staat. Er kann dort zur „Wahrung öffentlicher Interessen“ unbehindert obduziert oder seiner Organe entledigt werden. Ein Gesetz greift raffiniert ins andere.
4) Die Kirchen ignorieren 3 Gebote Gottes (5, 8, 10) und lassen Sterbende im Stich
Seit 40 Jahre laviert die kath. Amtskirche bei „Hirntod“ und Organtransplantation mit Erklärungen herum, aus denen jeder herauslesen kann, was er will. Aber mehr als fromme Worte zählt die Realität: Diese zeigt Kirchen, die aktiv Organspenden (Spende?) bewerben, kirchliche und kirchennahe Krankenhäuser, die Sterbende explantieren und Priester, die sich vorher mit schlechtem Gewissen davonmachen, anstatt zu bleiben, bis diese Patienten „ihre Seele aushauchen“.
Der tote Körper eines Explantierten kann nicht lügen. Er erzählt vom Martyrium seiner kalten Ausschlachtung, die sicher kein „Akt der Nächstenliebe“ war. Durch solche Märchen fühlen sich Familienmitglieder von Organentnahmeopfern, die ihre Lieben vor dem Begräbnis nochmals sahen, doppelt betrogen und belogen.
Es gibt erschütternde Berichte von Angehörigen, die depressiv wurden, weil sie mit dem Erlebten nicht fertig werden.
5) Die Wirtschaft macht gute Geschäfte
Natürlich geht es auch um sehr viel Geld (was auch kriminelle Energien anzieht). Haben Sie schon von Leuten gelesen, die ihre 2. Niere im Internet versteigern, Angebotspreis ca. 50.000 €?  –  Rechnen Sie ca. mit dem Zehnfachen für alle „Körperschätze“ eines Menschen, die gratis ausgebeutet werden können. Oder die hohen Kosten für alle Operationen und die Medikamente eines Organempfängers (die die natürliche Abstoßung des Fremdorgans verhindern, ca. 80.000 €/ Jahr). Die Steuerzahler tragen alles.
Was ist zu tun?
In Österreich: Zu allererst tragen Sie sich und Ihre Kinder in das 1995 eingerichtete Widerspruchregister des ÖBIG in Wien ein. Es ist Ihr einziger Schutz.
Gründen Sie Selbsthilfegruppen betroffener Angehöriger. Fordern Sie Ärzte zum Widerstand gegen die „Totspenden“ auf. Verlangen Sie von Richtern, alle auf „vermuteter Zustimmung“ beruhenden Gesetze aufzuheben, ebenso die Generalvollmacht der Ärzte bezüglich Todesdefinitionen.
Erinnern Sie Priester daran, Gott mehr zu gehorchen als dem Kaiser. Und lassen Sie Juristen prüfen, ob Angehörige für ihre durch Organentnahme getöteten Familienmitglieder von Staat und Kirche Entschädigung fordern können.
Um Kranken mit Organleiden zu helfen, müssen andere Wege gesucht werden. Alle Menschen aber haben das Recht, dass ihnen bis zum letzten Atemzug geholfen wird, bevor sie unversehrt und in Würde sterben können.
Andreas Kirchmair studierte Betriebsinformatik in Wien und Informatik in den USA. Nach Führungspositionen in Industrie-Unternehmen arbeitet er seit 18 Jahren als selbstständiger Unternehmensberater in der Steiermark. Er war 8 Jahre Vorsitzender eines österreichischen Patientenvereins (www.wfmtf.net) und befasst sich seit Jahren mit den Themen Lebensschutz und Organentnahmen.

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