Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Corona-Beschränkungen im Einzelhandel teilweise gekippt, wie der Sender n-tv heute berichtet.
Wie das Gericht mitteilte, entfallen ab sofort die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter sowie die bislang erforderliche Terminbuchung.
Nach Auffassung des Gerichts verstoßen diese Einschränkungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. „Auf der Grundlage der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung können seit dem 8. März 2021 wieder alle Einzelhändler öffnen“, heißt es weiter.
Quelle der Nachricht (siehe dort um 11,03 Uhr): https://www.n-tv.de/panorama/11-41-Wartezeiten-an-Teststation-an-Grenze-zu-Polen–article21626512.html
2 Antworten
Das wurde auch Zeit, dass sich die Gerichte der Sache annehmen.
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