Laut Meldung der dpa vom 28.7.2012 verschob die Firma „LifeCodexx AG“ aus Konstanz die Einführung des „PraenaTest“ auf Mitte August 2012. Grund seien einige offenstehende Fragen, die mit dem Regierungspräsidium Freiburg noch abgeklärt werden müssten.
Dieser pränatale Diagnosetest, mit dem man behinderte Down-Syndrom-Kinder (Trisomie 21) bereits ab der 10./12 Schwangerschaftswoche aussortieren kann, soll bereits 4 bis 6 Wochen früher als eine gefährliche Fruchtwasseruntersuchung zur Abklärung einer Behinderung eingesetzt werden können.
Allerdings wird empfohlen, diesen molekulargenetischen Bluttest bei einem positiven Befund dann doch noch durch eine Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) „absichern“ zu lassen.
Was macht es für einen Sinn, einer besorgten Schwangeren zunächst einen „PraenaTest“ für ca. 1200 Euro zu verkaufen, wobei sie anschließend evtl. trotzdem eine gesundheitlich problematische Fruchtwasseruntersuchung über sich ergehen lassen soll?
Will man hier „nur“ den abtreibungswilligen Ärzten eine Möglichkeit geben, den vor-geburtlichen Behindertenmord möglichst früh durchführen zu können, weil somit die Belastungen für die Mutter und ihren Arzt geringer sind? Oder ist die frühere Tötung eines Ungeborenen weniger tragisch? Dies würde erklären, warum viele Ärzte für diesen „PraenaTest“ votieren.
Oder geht es vor allem um das „liebe Geld“, um den Gewinn?
Viele Euros für Lifecodexx!
Viele Euros für die den Test durchführenden Ärzte!
Aber auch viele Euros durch zusätzliche Steuereinnahmen!
Eine geringe Hoffnung bleibt, dass die Verantwortlichen im Regierungspräsidium diesem Behinderten-Selektions-Test doch noch eine Absage erteilen und somit das absolut schutzwürdigste Lebensrecht eines jeden Bürgers, sei er krank, behindert oder ungeboren, nicht in Frage stellen.
Kontakt-Daten zur Pressemeldung:
EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE
zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde
Cestarostraße 2, D-69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail: presse@nachrichten-lebensrecht.de