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Schwarzer Donnerstag: EU-Parlament plädiert für ein Recht auf Abtreibung

Von Elmar Lübbers-Paal

So wie der „schwarze Freitag“ als dramatischer Tag in die Börsengeschichte eingegangen ist, so wird Donnerstag, der 11. April 2024, als der „schwarze Donnerstag“ in die Geschichte der EU-Menschenrechte eingehen können.

Nach mehrmaligen Versuchen von Dammbrüchen im Lebensschutzbereich haben sich nun die Mehrheit der EU-Parlamentarier für die Aufnahme eines Rechts auf Abtreibung in der Europäische Grundrechte-Charta ausgesprochen. In Brüssel stimmten 336 Abgeordnete für eine solche Entschließung, 163 stimmten dagegen und 39 enthielten sich.

Dies bedeutet, dass selbst Abgeordnete aus der angeblich konservativ-christdemokratischen Gruppe der Europäischen Volkspartei (EVP) sich für Abtreibung in der Grundrechte-Charta aussprachen. In der  EVP-Gruppe befinden sich auch die Abgeordneten von CDU und CSU. Ein Gegenentwurf der EVP zu dem hauptsächlich von Grünen und Linken eingebrachten Entwurf für die Aufnahme der Abtreibung als Grundrecht hatte im Parlament keine Chance.

Gut, dass der Vatikan und etliche Lebensrechtsgruppen diese Entschließung der EU-Parlamentarier kritisieren. So findet der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia, dass eine „ideologische“ und „rückwärtsgewandte Entscheidung“ getroffen wurde.

Der Kirchenmann meint laut Vatican-News:
„Ich halte es für eine völlig ideologische Entscheidung im negativen Sinne des Wortes“.

Zur Entscheidung, dass das Lebensrecht der ungeborenen Kinder nicht ernsthaft geschützt werde, sagte der Erzbischof:
„In diesem Fall ist das ungeborene Kind schwächer, es kann nicht sprechen, kann nichts einfordern, und es ist zu einfach, die Rechte des Stärkeren durchzusetzen und den Schwächeren zu vergessen. Es ist eine falsche Entscheidung, ein Recht nur für eine Partei einzufordern, nicht für beide.“

Die Resolution vom 11. April 2024 ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, das „Recht auf körperliche Selbstbestimmung und auf einen freien, informierten und umfassenden Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit“ – worunter auch Abtreibung zählen soll – in die Charta aufzunehmen.

Für Vatikanvertreter Paglia stellt sich die Frage:
„Ist der Mensch, der gezeugt wurde, ein Leben oder nicht? Wenn es ein Leben ist, mit welchem Recht schließe ich es aus oder beseitige es? Das Recht desjenigen, der geboren werden soll, zugunsten der Rechte eines anderen völlig außer Acht zu lassen, zumal wenn er dann nichts entscheiden kann, scheint mir eindeutig ein kultureller Rückschritt zu sein.“

Jedem Menschen würde dieselbe unendliche Würde zukommen, die niemanden ausschließe, meinte der Präsident der Päpstlichen Akademie unter Berufung auf die Erklärung des Glaubensdikasteriums „Dignitas infinita“.

Erzbischof Paglia betont: Aus einer „Ich“ Verherrlichung müssten wir wieder zu einer „Wir“-Kultur kommen.       

 

Kommentare

7 Antworten

  1. Entscheidend ist doch, wie die Europa-Abgeordneten der CDU CSU sich im europäischen Parlament in dieser Frage positioniert haben. In Deutschland beginnt die Bewertung der Abtreibung wieder von neuem mit einem Klaren Abbau des Rechts auf Leben, das schon geschaffen wurde. Die Würde des Menschen ist unantastbar, so die Grund-gesetzlichen Postulate. wir reden in der EU und in Deutschland doch so viel von unseren Werten, die es zu verteidigen gilt. Ich erinnere beim Tierschutz an die Diskussion der Bruteier. hier ist Bekenntnis gefragt, und daran wird deutlich, ob es eine Mehrheit für den Schutz des schwächsten menschlichen Lebens gibt.

  2. Menschenwürde und Menschenrechte sind ohne die christliche Grundlage, auf der sie gewachsen sind, nicht denk- und haltbar.

    Nicht der Staat vergibt oder gewährt die Rechte, sondern Gott allein. Das hatten schon die Unterzeichner der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika in ihrer Präambel erkannt.

    Ohne die christlichen Werte, die von möglichst vielen Menschen verinnerlicht und praktiziert werden, führt Freiheit zum Chaos und die Errichtung von staatlichen Ordnungen führt zur Tyrannei.

    Das sieht man in der Geschichte leider immer wieder.

  3. Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung? Ein Kind im Bauch hat ein ganz eigenes Genom, ggf. eine andere Blutgruppe als die Eltern, und hat ein vom Grundgesetz und der Menschenrechtscharta verbürgtes Recht auf spätere körperliche Selbstbestimmung. Bis es volljährig wird, wird dieses Recht durch verantwortungsvolle Eltern ausgeübt. Da körperliche Selbstbestimmung grundsätzlich von einem Willen zum Leben getragen wird – ein Baby schreit, wenn es auf die Welt kommt, um Luft zu bekommen, wenn es Hunger oder Durst hat oder sonst etwas braucht, der Verzicht auf sein Lebensrecht hat ihm die Natur NICHT mitgegeben – gibt es nur EINE richtige Entscheidungsmöglichkeit, und die ist FÜR das LEBEN. Man denke an § 217, in Deutschland „aufgeweicht“- was war die Folge? Unmittelbar nach dem Beschluss brach die Corona-Krise aus. Wenn man Menschenrechte weiter versucht auszuhöhlen, wird die nächste Katastrophe auf dem Fuß folgen.

  4. Peter Hahne erzählte in seinem viel beachteten Weltwoche-Interview von seiner Begegnung mit Otto von Habsburg, der ihm sagte: „Europa ist nur unter dem Kreuz zu haben oder gar nicht.“ Das erleben wir gerade hautnah unter der Schreckens-Führung der cdu/Ikone von der Leyen. Jetzt ist sie deren Spitzenkandidatin. Man kann sich nur voll Grausen abwenden

    1. Leider sind solche Beschlüsse immer auch Einfallstrassen für nationalstaatliche „Umerziehung“ Da hilft nur bei der kommenden EUWahl den „Transformern“ einen gebührenden Denkzettel beizubringen. Bürger steht endlich auf gegen die Lebensverächter und Egomanen!

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