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Sicherheit von Blutspendeprodukten aus ideologischen Gründen gefährdet

Der Bundestag hat über das Stiftungsgesetz für eine Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) debattiert und abgestimmt.

In diesem Zusammenhang haben die Ampelparteien sowie CDU/CSU ihre Änderungsanträge zum Transfusionsgesetz (TFG) eingebracht, um der angeblichen Diskriminierung homosexueller Blutspender ein Ende zu bereiten.

Dabei zeigt sich wiederholt, dass Expertisen von medizinischen Sachverständigen seitens der Bundesregierung ignoriert werden. (Siehe hier eine Stellungnahme der Bundesärztekammer: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/Anhoerung_Blutspende_SN_BAEK_17032021_final.pdf)

Dazu erklärt die Bundestagabgeordnete Christina Baum (AfD), Mitglied im Gesundheitsausschuß:

„Warum werden in öffentlichen Anhörungen Stellungnahmen medizinischer Experten eingeholt, wenn dann die Warnungen, wie von der Bundesärztekammer, über eine Aufweichung der Blutspenderichtlinien von Politikern zugunsten weniger Bevölkerungsgruppen völlig unbeachtet bleiben?

Ist ihnen bewusst, dass sie selbst als Spendeempfänger von einer kontaminierten Blutspende betroffen sein können? Als ich diese Frage den Fachpolitikern in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses stellte, wurden die meisten wohl für einen kurzen Moment nachdenklich.

Trotzdem wird aus ideologischen Gründen zum Wohlgefallen einer Minderheit die Sicherheit von Blutspendeprodukten in höchstem Maße gefährdet.

Jeder Politiker, der dieser Änderung zustimmt und somit eine Abweichung vom wissenschaftlichen Erkenntnisstand zulässt, muss einen gesundheitlichen Schaden unserer Bevölkerung mit seinem Gewissen verantworten.“

Kommentare

3 Antworten

  1. Zugegebenermaßen habe ich mich nicht eingehend mit der Thematik beschäftigt.
    Aber als Laie würde ich sagen:
    Es kommt doch nicht darauf an, was man fühlt oder welche sexuellen Praktiken man anwendet, sondern wie viele Sexualpartner man hat, bei denen man sich etwas „einfangen“ könnte. Und Menschen „mit häufig wechselnden Sexualpartnern“ bleiben nach wie vor von der Blutspende ausgeschlossen.

    1. Guten Tag,
      genau das ist der springende Punkt, das steht auch in der hier verlinkten Erklärung der Bundesärztekammer.
      Aber Fakt ist nun einmal, daß „häufig wechselnde Sexualpartner“ bei Homosexuellen öfter vorkommen als im Durchschnitt der (heterosexuellen) Bevölkerung.
      Das ist der Hintergrund und nicht die sexuelle Neigung als solche.
      Wenn ein Homosexueller monogam lebt, kann er auch blutspenden.
      Es geht somit um die sexuelle Disziplin und nicht um die jeweilige „Orientierung“.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Danke für diese klare Antwort! Leider wird damit die ideologische Fehlsteuerung unserer Regierungspolitiker offensichtlich.

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