Staatsrechtler halten den geplanten dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) für verfassungswidrig. Das meldet jetzt das Nachrichtenmagazin „Focus“.
Der ESM soll mit Notkrediten und Bürgschaften im Volumen von 500 Milliarden Euro Pleite-Kandidaten wie Griechenland retten, wobei dieser Staat vor allem durch jahrzehntelange sozialistische Mißwirtschaft und korruptes Funktionärs(un)wesen in Richtung Bankrott abgedriftet ist.
Dietrich Murswiek warnt im Magazin „Focus“:
„Der Abruf von Kapital wird dann möglich sein, ohne dass jedes Mal der Bundestag gefragt werden muss. Es kann die Situation kommen, dass Deutschland plötzlich zehn Milliarden Euro nachschießen muss, fast so viel wie der Etat von Bundesforschungsministerin Annette Schavan ausmacht.“
Murswieks Klagen hatten bereits mehrfach Erfolg beim Bundesverfassungsgericht.
Die Risiken der Euro-Rettung insgesamt drohten den Bundeshaushalt zu erdrücken, so Murswiek: „Die Summe von einer Billion Euro, also das Volumen von drei Bundeshaushalten, könnte bald erreicht werden und damit wäre für mich die Marke zum evident Verfassungswidrigen überschritten.“
Ähnliche Bedenken hegt der Mainzer Staatsrechtler Hanno Kube. Er erklärte hierzu: „Der Gestaltungsspielraum künftiger Generationen darf nicht gänzlich eingeengt werden.“
Dabei kann die Politik keineswegs hoffen, wirtschaftlich unsolide EU-Mitglieder mit nationalen Schuldenbremsen zu disziplinieren, kritisierte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Rettungsschirm-Kritiker Klaus-Peter Willsch. Denn 23 der 27 EU-Staaten könnten laut Willsch Ausnahmeregeln für sich beanspruchen, weil sie die Maastricht-Kriterien noch nicht erfüllen: „Damit wäre die Einführung ein Etikettenschwindel.“
Quelle u.a.: dts-Nachrichtenagentur
Ähnliche Bedenken hegt der Mainzer Staatsrechtler Hanno Kube. Er erklärte hierzu: „Der Gestaltungsspielraum künftiger Generationen darf nicht gänzlich eingeengt werden.“
Dabei kann die Politik keineswegs hoffen, wirtschaftlich unsolide EU-Mitglieder mit nationalen Schuldenbremsen zu disziplinieren, kritisierte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Rettungsschirm-Kritiker Klaus-Peter Willsch. Denn 23 der 27 EU-Staaten könnten laut Willsch Ausnahmeregeln für sich beanspruchen, weil sie die Maastricht-Kriterien noch nicht erfüllen: „Damit wäre die Einführung ein Etikettenschwindel.“
Quelle u.a.: dts-Nachrichtenagentur